Vertragsdokumente

FELS

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform

FELS

 (Version 1.0 – gültig bis auf Weiteres)

1. Grundregeln für die Beziehung zwischen dem Kunden und FELS wealth GmbH

1.1 Geltungsbereich

(1)   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der FELS wealth GmbH, Dieselstraße 2, 65779 Kelkheim (nachfolgend „FELS wealth“ oder „wir/uns") im Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Plattform “FELS“ (nachfolgend auch „Plattform").

Die Plattform kann über die Webseite https://fels.finance („Webseite“) aufgerufen werden. Weitere Regelungen zur Nutzung der Plattform finden sich unter Ziffer 1.8

FELS wealth ist ein zugelassenes Wertpapierinstitut mit der Erlaubnis zum Betreiben von unter anderem der Anlagevermittlung, der Anlageberatung, der Abschlussvermittlung und der Finanzportfolioverwaltung nach § 2 Abs. 2 Nr. 3, 4 und 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt.

(2)   In Ergänzung zu diesen AGB gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der FELS wealth im Rahmen der verschiedenen Produkte Besondere Geschäftsbedingungen („Besondere Geschäftsbedingungen“), die abweichende und / oder zusätzliche Regelungen enthalten:  

  • für die Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten im Rahmen unserer Brokerage Dienstleistungen die Besonderen Geschäftsbedingungen Brokerage von Security Token;

  • für die Vermittlung von Depots für institutionelle Kunden die Besonderen Geschäftsbedingungen Depotvermittlung.

(3)  Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB und den Besonderen Geschäftsbedingungen haben die entsprechenden Regelungen in den jeweils einschlägigen Besonderen Geschäftsbedingungen Vorrang. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen (gemeinsam die „Geschäftsbedingungen“) aller Dienstleistungen und Produkte, die ein Kunde über die Plattform in Anspruch nimmt, bilden einen einheitlichen Vertrag („Vertragsbedingungen FELS“) zwischen dem Kunden und uns.  

1.2 Änderungen

(1)  Änderungen der Geschäftsbedingungen werden wir dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens mitteilen. Die Mitteilung erfolgt, indem wir diese in dem für den Kunden in seinem Kundenprofil eingerichteten Posteingang (nachfolgend „Posteingang") zum jederzeitigen Abrufen und Herunterladen einstellen sowie ihm per E-Mail übermitteln. Damit die geänderten AGB gegenüber dem Kunden Wirkung entfalten, muss der Kunde den geänderten AGB ausdrücklich zustimmen. Die Zustimmungsfrist für den Kunden beträgt mindestens zwei Monate vom Tag des Zugangs der Änderungsmitteilung beim Kunden. Auf die Konsequenzen der Nichtzustimmung sowie auf die konkrete Dauer der Frist zur Zustimmung durch den Kunden, werden wir den Kunden innerhalb der Änderungsmitteilung jeweils gesondert hinweisen.

(2)   Stimmt der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen zu, wirkt der Wertpapierdienstleistungsvertrag mit den geänderten Geschäftsbedingungen fort („geänderter Wertpapierdienstleistungsvertrag“). In diesem Fall steht dem Kunden bei Abschluss des geänderten Wertpapierdienstleistungsvertrages ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Für den Fall eines fristgerechten Widerrufs des geänderten Wertpapierdienstleistungsvertrag durch den Kunden, haben wir das Recht den Wertpapierdienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist außerordentlich zu kündigen. Auf das Widerrufsrecht und dessen Konsequenz werden wir den Kunden in unserer Änderungsmitteilung ebenfalls gesondert hinweisen.

(3)   Stimmt der Kunde den Änderungen hingegen nicht innerhalb der ihm eingeräumten Frist zu, wird der Wertpapierdienstleistungsvertrag mit dem Tag des Wirksamwerdens der geänderten AGB ruhend gestellt, bis der Kunde die Zustimmung erteilt hat. Unter dem ruhenden Wertpapierdienstleistungsvertrag kann der Kunde die Plattform nicht verwenden. Der Kunde kann also keine neuen Käufe oder Verkäufe über die Plattform abwickeln. 

(4)   Widerspricht der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen ausdrücklich und endgültig, haben wir das Recht den Wertpapierdienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist außerordentlich zu kündigen. Auf das Widerspruchsrecht und dessen Konsequenz werden wir den Kunden in unserer Änderungsmitteilung ebenfalls gesondert hinweisen.  

1.3 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1)   Wir haften unbeschränkt für (i) vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, (ii) für die Verletzung an Leben, Körper, Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit, (iii) für von uns abgegebene Garantien sowie (iv) für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

(2)   In Fällen der Verletzung unserer vertraglichen Hauptleistungspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf und deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet), ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3)   Für den Verlust und/oder die Beschädigung der Daten des Kunden durch die Nutzung der Plattform haften wir aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit der Verlust oder Schaden auch bei einer in angemessenen Abständen erfolgende Datensicherung nicht hätte verhindert werden können und die Wiederbeschaffung der Daten aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung nicht möglich ist oder wesentlich erschwert wird.

(4)   In allen anderen, nicht von den vorstehenden Ziffern (1) bis (3) abgedeckten Fällen, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Unsere Haftung ist ebenso ausgeschlossen für alle Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er seine Login Daten Dritten zugänglich gemacht hat oder Dritte auf sonstige Weise Kenntnis der Login Daten erlangt haben. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die auf Ereignissen und Umständen beruhen, deren Eintritt außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die nicht vorhersehbar waren wie beispielsweise Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Epidemien oder Pandemien oder Verfügungen von öffentlicher Hand („höhere Gewalt“) und die die Erfüllung von vertraglichen Pflichten be- oder verhindern, so dass wir unsere vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen können („Ereignis höherer Gewalt“). Für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt und im Umfang ihrer Auswirkungen sind wir von unseren vertraglichen Verpflichtungen entbunden und müssen diese erst nach Ablauf des Ereignisses höherer Gewalt erfüllen.

(5)   Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt, das uns betrifft, haben wir

a)     den Kunden unverzüglich schriftlich über das Eintreten des Ereignisses höherer Gewalt zu unterrichten, die Umstände, die zu einer Leistungsverzögerung führen, bis zu einem angemessenen Detaillierungsgrad zu beschreiben und nachzuweisen und eine Schätzung des Zeitraums der Leistungsverhinderung zu erstellen; und

b)     wirtschaftlich angemessene und verhältnismäßige Anstrengungen zu unternehmen, um unsere Verpflichtungen so bald wie möglich (und soweit möglich) zu erfüllen (oder wieder zu erfüllen).

(6)  Soweit gesetzlich zulässig, gelten vereinbarte Haftungsausschlüsse und -beschränkungen    sinngemäß auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(7)   Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites etc. Dritter gegeben ist (z. B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks), haften wir weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit noch für den Inhalt dieser Datenbanken oder Dienste. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

(8) Wir übernehmen keine Haftung für unsachgemäße Verwendung der Webseite durch den Kunden, beispielsweise wenn der Kunde bei der Nutzung seines Geräts gegen die Softwarelizenzbedingungen Nutzungsbedingungen verstößt oder er Änderungen an der Software des von ihm verwendeten Betriebssystems vornimmt, die Darstellungsfehler hervorrufen oder eine missbräuchliche Nutzung ermöglichen. Weiter übernehmen wir keine Haftung für von Dritten bereitgestellte Systeme (etwa Fehler im Gerät des Nutzers oder der Internetverbindung).

1.4 Mitverschulden des Kunden

(1)   Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch die Verletzung seiner Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten (Ziffern 4.1 und 4.2)) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens gemäß § 254 BGB, in welchem Umfang FELS wealth und der Kunde den Schaden zu tragen haben.

(2)   Wenn der Kunde aufgrund einfacher Fahrlässigkeit der FELS wealth einen Datenverlust erleidet und die Wiederbeschaffung der Daten aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung des Kunden nicht möglich ist oder wesentlich erschwert wird, ist unsere Haftung der Höhe nach auf denjenigen Schaden beschränkt, der durch eine in angemessenen Abständen erfolgende Datensicherung nicht hätte verhindert werden können.

1.5 Urheber- und Nutzungsrechte

(1)  Sämtliche Rechte – insbesondere gewerbliche Schutzrechte und urheberrechtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte - für von uns veröffentlichte, erstellte oder bereitgestellte Objekte (insbesondere Inhalte von Internetseiten, Scripts, Programme, Grafiken, Plattform) bleiben allein bei uns.

(2)   Der Kunde erhält ein einfaches, räumlich unbegrenztes Recht, die Plattform in dem für die Erreichung des Vertragszwecks notwendigen Umfang ausschließlich für eigene Zwecke für die Dauer der Geschäftsbeziehung zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Etwaige Rechte aus §§ 69 d Abs. 2 und 3, 69 e UrhG bleiben unberührt.

1.6 Datenschutz

Wir werden personenbezogene Daten nur entsprechend der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus unseren Datenschutzhinweisen.

1.7 Mitteilungen

(1)   Der Kunde und FELS wealth vereinbaren, dass FELS wealth mit dem Kunden elektronisch kommunizieren darf. Dies umfasst das Versenden von E-Mails an die E-Mail-Adresse, die der Kunde im Rahmen der Registrierung angibt oder das Einstellen von Mitteilungen in den für den Kunden eingerichteten Posteingang im Kundenbereich der Webseite. Mitteilungen erhält der Kunde von uns grundsätzlich unverschlüsselt per E-Mail; hiermit erklärt er sich einverstanden.

(2)  Wir weisen darauf hin, dass wir im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung und unserer Ausführung von Aufträgen gesetzlich vorgeschriebene Informationen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen müssen.  Der Kunde hat die Wahl, ob er diese Informationen auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erhalten will.

(3)   Mit der Begründung einer Geschäftsbeziehung auf Grundlage dieser AGB erklärt der Kunde, dass er diese Wahl dahingehend ausübt, dass ihm Vertragsunterlagen, sonstige persönliche Dokumente und Informationen, die dem Kunden in wertpapieraufsichtsrechtlicher Hinsicht auf einem dauerhaften Datenträger bereitzustellen sind, per E-Mail übermitteln. Die für die Übermittlung per E-Mail erforderliche E-Mail-Adresse hat der Kunde im Rahmen der Registrierung (vgl. Ziff. 2.2 unten) anzugeben.  

(4)   Bei Informationen, die dem Kunden in wertpapieraufsichtsrechtlicher Hinsicht auf einem dauerhaften Datenträger bereitzustellen sind, kann der Kunde uns jederzeit per Brief oder E-Mail mitteilen, dass er den Versand dieser Informationen fortan in Papierform wünscht. Falls der Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, werden wir jedes nach den wertpapieraufsichtsrechtlichen Vorgaben auf einem dauerhaften Datenträger bereitzustellende Dokument in Papierform an die vom Kunden angegebene Postanschrift senden. In diesem Fall kann es jedoch ggf. dazu kommen, dass Handelsaufträge nicht entgegengenommen werden können, oder Handelsaufträge nur verzögert ausgeführt werden können, wenn die Ausführung des Handelsauftrags davon abhängig ist, dass der Kunde die entsprechenden Informationen nachweislich erhalten hat.

(5)  Der Kunde erklärt sich zudem damit einverstanden, dass ihm Informationen, die nicht an ihn persönlich gerichtet sind, und die gesetzlich über eine Website zur Verfügung gestellt werden können, über unsere Website (fels.finance) bereitgestellt werden.

(6)  Basisinformationsblätter von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten (sogenannte PRIIPs) sowie wesentliche Anlegerinformationen von offenen Investmentvermögen sind in der Regel in Papierform zu übermitteln, wenn das Produkt persönlich angeboten wird. Als digitaler Wertpapierdienstleister stellen wir dem Kunden diese Dokumente elektronisch zum kostenlosen Abruf zur Verfügung. Zusätzlich werden wir dem Kunden auf entsprechende Anfrage eine jeweils aktuelle Fassung dieser Dokumente unentgeltlich per E-Mail oder in Papierform zur Verfügung stellen.

1.8 Nutzung der Plattform

(1)  Die Plattform wird als Webseite über den Internet-Browser angeboten. Unterschiede der Betriebssysteme können zu einem unterschiedlichen Funktionsumfang führen.

(2)    Wir sind nicht dazu verpflichtet, die Plattform für alle Betriebssystem-Versionen zur Verfügung zu stellen. Wir behalten uns insbesondere das Recht vor, den Funktionsumfang der Plattform für ältere Versionen der Betriebssysteme zu beschränken oder zu deaktivieren. Wir sind außerdem dazu berechtigt, bestimmte Gerätetypen aus Sicherheitsgründen von der Nutzung der Plattform auszuschließen sowie den Leistungsumfang der Plattform zu verändern oder den Betrieb der Webseite vollständig einzustellen. Einzelheiten über die Nutzungsvoraussetzungen und den Leistungsumfang der Plattform sind über unsere Website einsehbar.

(3)  Die Bereitstellung der Plattform erfolgt in einem Gesamtsystem, das auch Tätigkeiten Dritter (z.B. Internetprovider) umfasst. Es ist Sache des Kunden, die innerhalb seines Verantwortungsbereichs liegenden Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform zu schaffen. Hierzu zählt beispielsweise das Einrichten einer stabilen Internetverbindung oder die Verwendung eines Endgerätes, das sämtliche technischen Voraussetzungen erfüllt, um die Plattform nutzen zu können. Der Kunde ist außerdem für sämtliche Gebühren und Kosten verantwortlich, die durch die Nutzung des Endgeräts im Zusammenhang mit der Plattform entstehen (z.B. Mobilfunkgebühren).

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Plattform für eigene Zwecke und für die Dauer der Geschäftsbeziehung in dem Umfang zu nutzen, wie es für den Vertragszweck erforderlich ist. Darüber hinaus werden dem Kunden keine weiteren Rechte – insbesondere keine gewerblichen Schutzrechte und urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte – an der Plattform oder Inhalten der Plattform eingeräumt. Etwaige Rechte aus §§ 69 d Abs. 2 und 3, 69 e UrhG bleiben unberührt.

1.9 Beauftragung

Der Kunde kann die Wertpapierdienstleistungen der FELS wealth in der Regel ausschließlich elektronisch über die Plattform in Anspruch nehmen. FELS wealth ist nicht dazu verpflichtet, Beauftragungen in sonstiger Form anzunehmen. FELS wealth behält sich jedoch vor, in begründeten Einzelfällen (z.B. technische Probleme) dem Kunden zu gestatten, eine Beauftragung mittels eines anderen Mediums (z.B. E-Mail; nachfolgend „Ersatzmedium“) vorzunehmen. Aus der einmaligen Gestattung der Beauftragung mittels eines Ersatzmediums kann der Kunde keine Ansprüche hierauf für die Zukunft ableiten. Die Nutzung eines Ersatzmediums steht in jedem Einzelfall unter der Bedingung einer ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis durch FELS wealth. Die Erlaubnis kann nur vor Nutzung des Ersatzmediums erfolgen. Eine mündliche oder fernmündliche Beauftragung ist in jedem Fall ausgeschlossen.

1.10 Aufzeichnung

Wir sind grundsätzlich verpflichtet, telefonische und elektronische Kommunikation im Zusammenhang mit der Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapier(neben)dienstleistungen aufzuzeichnen. Wir nehmen Aufträge jedoch ausschließlich elektronisch auf der Plattform an und schließen eine telefonische Auftragsannahme vollständig aus. Der Kunde kann einer Aufzeichnung widersprechen; in diesem Fall dürfen wir keine Wertpapierdienstleistungen ihm gegenüber erbringen. Eine Kopie der Aufzeichnungen steht dem Kunden für einen Zeitraum von fünf Jahren oder auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde BaFin für einen Zeitraum von sieben Jahren zur Verfügung.

1.11 Schutz der Marktintegrität

Die Gesetzgebung beinhaltet umfangreiche Vorschriften zum Schutz der Integrität der Finanzmärkte und dem Vertrauen der Anleger in diese Märkte. Jegliche Form des Marktmissbrauchs auf bzw. mittels der Plattform ist dem Kunden untersagt. Der Kunde wird weder den Versuch der Marktmanipulation unternehmen noch Insidergeschäfte tätigen noch sich der Plattform bedienen, um sonstige Formen des Marktmissbrauchs oder andere strafbare Handlungen zu praktizieren. Ein Verstoß des Kunden gegen diese Vorschriften berechtigt uns zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses nach Ziffer 5.2 (2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.12 Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden

Wer sich nach dem Tod des Kunden darauf beruft, sein Rechtsnachfolger zu sein, muss uns die erbrechtliche Berechtigung nachweisen. Ein geeigneter Nachweis ist etwa eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift. Wer in solchen Nachweisen als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, den dürfen wir als Berechtigten bspw. für die Erteilung von Verfügungen oder die Entgegennahme von Leistungen mit Erfüllungswirkung ansehen. Dies gilt nicht, wenn uns bekannt oder infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt ist, dass der in dem Nachweis Genannte tatsächlich nicht oder nicht allein berechtigt ist.

1.13 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

1.14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1)   Für die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt deutsches Recht.

(2)   Für die Geschäftsbeziehung mit Verbrauchern besteht keine vertragliche Gerichtsstandklausel.

(3)   Erfüllungsort für FELS wealth und den Kunden ist Kelkheim, Deutschland.

(4)  Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann FELS wealth diesen Kunden an jedem zuständigen Gericht in Anspruch nehmen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. FELS wealth selbst kann von diesen Kunden nur an ihrem Sitz gerichtlich in Anspruch genommen werden.

(5)   Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und FELS wealth

(1)   Eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und uns kommt erst mit der Registrierung des Kunden zustande. Der Kunde benötigt für die Registrierung einen Internetzugang, eine E-Mail-Adresse und einen aktuellen, marktüblichen Internetbrowser. Die Registrierung erfolgt in zwei Schritten, nämlich der sogenannten einfachen sowie der vollständigen Registrierung.  

(2)  Durch die einfache Registrierung (s. dazu unten unter Ziffer 2.2) schließt der Kunde mit FELS wealth einen Vertrag über die Nutzung der Plattform (nachfolgend „Nutzungsvertrag") ab. Dem Nutzungsvertrag liegen diese AGB zugrunde. Das Zustandekommen des Nutzungsvertrages richtet sich nach Ziffer 2.2. Der Kunde hat die Möglichkeit, die in Ziffer 3.1 beschriebenen Leistungen kostenlos in Anspruch zu nehmen.

(3)   Weiterhin kann der Kunde mit uns zusätzlich und auf dem Nutzungsvertrag aufbauend nach Abschluss der vollständigen Registrierung (s. dazu unten unter Ziffer 2.3) einen Wertpapierdienstleistungsvertrag abschließen, der es dem Kunden ermöglicht, Geld über die Plattform anzulegen („Wertpapierdienstleistungsvertrag“). Das Zustandekommen des Wertpapierdienstleistungsvertrages richtet sich nach Ziffer 2.3. Im Rahmen des Wertpapierdienstleistungsvertrags ist der Kunde berechtigt, die in den jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen für die verschiedenen Produkte und Dienstleistungen beschriebenen Leistungen gegen Zahlung der dort beschriebenen Vergütung in Anspruch zu nehmen. Die Rechte und Pflichten und der weitere Inhalt des jeweiligen Wertpapierdienstleistungsvertrages richten sich im Einzelnen nach Ziffer 3.2 sowie nach den Bestimmungen der jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen.

2.2 Einfache Registrierung, Nutzungsvertrag

Für den Abschluss des Nutzungsvertrags ist im Rahmen der einfachen Registrierung die Angabe der E-Mail-Adresse des Kunden und eines Passworts (nachfolgend „Login-Daten") erforderlich. Der Kunde erhält eine E-Mail mit Bestätigungslink. Diese E-Mail ist ein Angebot der FELS wealth auf Abschluss eines Nutzungsvertrags mit dem Kunden. Der Nutzungsvertrag kommt zustande, sobald der Kunde die E-Mail-Adresse durch Klicken auf den Bestätigungslink bestätigt.

2.3 Vollständige Registrierung, Wertpapierdienstleistungsvertrag

(1) Für den Abschluss des Wertpapierdienstleistungsvertrags ist eine vollständige Registrierung mit der Hinterlegung persönlicher Daten des Kunden erforderlich. Während des Registrierungsprozesses wird dem Kunden eine Zusammenfassung der eingegebenen Daten angezeigt, um diese überprüfen zu können.

Im weiteren Verlauf erfolgt eine Kundenidentifikation und -legitimation über ein Video-Ident-Verfahren.

Der Kunde gibt durch Klicken auf die Schaltfläche "Vertrag zahlungspflichtig abschließen"  ein Angebot auf Abschluss eines Wertpapierdienstleistungsvertrags ab. Dies setzt voraus, dass der Kunde mittels der entsprechenden Checkboxen bestätigt, dass er

a)      die AGB und die jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen

b)      das Preis- und Leistungsverzeichnis,

c)       die vorvertraglichen Informationen bei Fernabsatzverträgen über Wertpapierdienstleistungen über die Plattform und Kundeninformationen nach § 63 Abs. 7 WpHG (einschließlich der Widerrufsbelehrung, der Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten und der Informationen zu den Ausführungsgrundsätzen),

d)      die Erklärung über Zuwendungen,

e)       sowie die Risikohinweise

(nachfolgend „Vertragsunterlagen“) gelesen hat und mit diesen einverstanden ist. Zusätzlich bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise für die Nutzung der Plattform. Abschriften der Vertragsunterlagen und der Datenschutzhinweise werden wir dem Kunden zudem unverzüglich per E-Mail übermitteln. Wir werden dem Kunden die Vertragsunterlagen jederzeit auf Anfrage erneut per E-Mail oder in Papierform zur Verfügung stellen. Zusammen mit den per E-Mail übermittelten Vertragsunterlagen erhält der Kunde eine Zugangsbestätigung seines Angebots.

(2)  Vor Inanspruchnahme einer Wertpapierdienstleistung muss der Kunde (je nach angebotenen Dienstleistungen bzw. Produktarten) bei einem an die Plattform angeschlossenen Verwahrungsinstitut ein oder mehrere Wallet- bzw. Verwahrkonten eröffnen. Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen werden nach unserem Ermessen oder aber auf Wunsch des Kunden, soweit für die von uns angebotenen Assetklassen erforderlich bzw. erforderlich geworden, ein oder mehrere separate Wallet-/Verwahr- und Verrechnungskonten bei dem zuständigen Verwahrungsinstitut eingerichtet, welche ausschließlich für diese Zwecke verwendet werden dürfen. Das Verwahrungsinstitutführt die jeweiligen Wertpapiergeschäfte für den Kunden als Finanzkommissionär aus und agiert als Verwahrer des Kunden für die erworbenen Wertpapiere. Im Rahmen der vollständigen Registrierung füllt der Kunde seinen Antrag auf Eröffnung eines Wallet. Bzw. Verwahrkontos (sog. „Kontoeröffnungsantrag") über die Plattform aus und beauftragt uns damit, den Kontoeröffnungsantrag an das jeweilige Verwahrungsinstitut weiterzuleiten. Wir leiten auch die Kundenidentifikation und -legitimation an das jeweilige Verwahrungsinstitut weiter, sodass ein weiteres Identifikations- und Legitimationsverfahren in der Regel nicht erforderlich ist. Ein Wertpapierdienstleistungsvertrag mit uns kann nur zu Stande kommen, wenn der Kunde auch den Kundenannahmeprozess bei dem jeweiligen Verwahrungsinstitut positiv abgeschlossen hat. Die Dienstleistungen des Verwahrungsinstitutsals Kommissionär bzw. Verwahrer sind Gegenstand der jeweiligen Vertragsbedingungen des Verwahrungsinstituts die der Kunde mittels der Plattform zur Verfügung gestellt bekommt und im Zuge des Kundenannahmeprozesses ausdrücklich akzeptiert.

Nach positiver Entscheidung über den Abschluss des Wertpapierdienstleistungsvertrags mit dem Kunden sowie der Eröffnung des Kundenkontos bei dem Verwahrungsinstitut (s. dazu Ziffer 2.3 (2)) erhält der Kunde eine Vertragsbestätigung per E-Mail. Der Wertpapierdienstleistungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde die Vertragsbestätigung erhalten hat. 

(3)  Dem Kunden steht bei Abschluss des Wertpapierdienstleistungsvertrags ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

(4) Für juristische Personen gelten besondere Aufnahmebedingungen und ein abweichender Anmeldeprozess, der bei unserem Kundenservice in Erfahrung gebracht werden kann.

(5)  Wir behalten uns vor, im Einzelfall zu entscheiden, mit welchen Personen wir einen Nutzungsvertrag und Wertpapierdienstleistungsvertrag abschließen. Personen mit einem Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz oder US-Personen (US-Staatsangehörige, Inhaber einer US-Greencard, Personen mit steuerlicher Veranlagung in den USA, Wohnsitz in den USA oder aus den USA operierende Personen) sowie Minderjährige können keinen Wertpapierdienstleistungsvertrag mit uns schließen. Der Kunde hat uns unverzüglich über eine Änderung seines Wohnsitzes zu unterrichten. Sollte eine Person ihren ständigen Wohnsitz in ein anderes Land außer der Schweiz oder außerhalb der Europäischen Union verlegen, sind wir zur außerordentlichen Kündigung des Wertpapierdienstleistungsvertrags im Sinne der Ziffer 5.2 berechtigt. Es können zusätzliche Einschränkungen für bestimmte Wertpapierdienstleistungen bestehen, auf die jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen wird verwiesen.

 

3. Leistungen der FELS wealth und Kosten

3.1 Leistungen im Rahmen des Nutzungsvertrags

(1) Bei Abschluss eines Nutzungsvertrags stellen wir dem Kunden insbesondere folgende Leistungen kostenlos zur Verfügung:

(a) Bereitstellung der Nutzungsmöglichkeit der Plattform über das Internet (per Browser)

(b) Zurverfügungstellung von Online-Speicherplatz zur Nutzung der Plattform;

(c) Bereitstellung eines Zugangs zu der Plattform, über den die Funktionen der Plattform genutzt werden können;

(d) Technischer Kundensupport – telefonisch oder per E-Mail zu den auf unserer Website aufgeführten Service-Zeiten.

(2)   Der Zugriff auf die Plattform durch den Kunden erfolgt ausschließlich über das bereitgestellte Kundenkonto. Eine Übergabe der Software (z. B. durch Herunterladen der Software auf die Hardware des Kunden) ist nicht Vertragsbestandteil.

(3)  Wir behalten uns das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Nutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Wir werden den Kunden rechtzeitig über wesentliche Änderungen informieren.

(4) Wir werden innerhalb unserer technischen Möglichkeiten die Plattform über das Internet ununterbrochen abrufbar halten (mit Ausnahme der unten erläuterten Wartungsfenster). Aufgrund der Natur des Internets kann eine ununterbrochene Abrufbarkeit der Plattform jedoch nicht garantiert werden. Wir gewährleisten insbesondere keinen Erfolg des jeweiligen Zugangs zur Plattform, soweit der Zugang von Leistungen Dritter abhängt, derer wir uns nicht zur Erfüllung unserer sich aus dem Nutzungsvertrag ergebenden Pflichten bedienen (z. B. Access-Provider des Kunden). Wir sehen ferner Wartungsfenster vor, während derer die Plattform gar nicht oder nur eingeschränkt abrufbar sein kann. Die Wartungsfenster liegen grundsätzlich außerhalb der Bankarbeitstage, in der Regel samstags und sonntags zwischen 1:00 und 6:00 Uhr (MEZ). Sofern Wartungen außerhalb der Wartungsfenster erforderlich sind, werden wir den Kunden rechtzeitig hierüber informieren.

3.2 Leistungen im Rahmen des Wertpapierdienstleistungsvertrags

(1)   Um Wertpapierdienstleistungen auf der Plattform nutzen zu können, muss der Kunde zusätzlich einen Wertpapierdienstleistungsvertrag mit FELS wealth abschließen. Unsere diesbezüglichen Leistungen sind in den jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen geregelt.

(2)   Die Vermittlung der gegenwärtig angebotenen Wertpapiergeschäft (Anlagevermittlung) wird nach Maßgabe der Besonderen Geschäftsbedingungen für Brokerage von Security Token erbracht.

3.3 Kosten

(1)   Die von uns im Rahmen des Nutzungsvertrages erbrachten Leistungen (oben unter 3.1 (1)) erbringen wir gegenüber dem Kunden kostenlos. Wir weisen darauf hin, dass dem Kunden für die Nutzung unserer Leistungen Kosten von dritter Seite (beispielsweise Kosten für eine Internetverbindung) entstehen können.

(2) Die Kosten für die im Rahmen des Wertpapierdienstleistungsvertrags erbrachten Wertpapierdienstleistungen sind in den entsprechenden Besonderen Geschäftsbedingungen geregelt.

(3)  Änderungen an den Kosten der Wertpapierdienstleistungen werden den Kunden nach Maßgabe der Ziffer 1.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeteilt.

4. Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden

4.1 Mitwirkungspflichten

(1)    Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen vollständig, zutreffend und aktuell sind. Für die Folgen einer auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruhenden Leistung der FELS wealth ist allein der Kunde verantwortlich. Die FELS wealth hat die Angaben des Kunden nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

(2)   Sofern sich persönliche Angaben (einschließlich die vom Kunden an uns übermittelte E-Mail-Adresse, Wohnsitz- / Adressdaten sowie gegebenenfalls eine gegenüber uns erteilte Vertretungsmacht) oder andere vom Kunden zur Verfügung gestellte Informationen während der Laufzeit der Geschäftsbeziehung ändern, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich hierüber zu informieren. Hat der Kunde uns gegenüber Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse bekannt gegeben, dürfen wir von deren Weitergeltung ausgehen, bis uns eine Mitteilung in Textform, Schriftform oder sonstiger nicht fernmündlich übertragener Form über das Erlöschen zugeht.

(3)   Eine Eintragung und Veröffentlichung relevanter Tatsachen in öffentlichen Registern befreit den Kunden nicht von seiner Anzeigepflicht uns gegenüber.

4.2 Sorgfaltspflichten

(1)   Der Kunde muss seine Login-Daten geheim halten und den Zugang zu seinem Konto sorgfältig sichern.

(2)   Der Kunde ist verpflichtet, uns umgehend zu informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass sein Konto von Dritten missbraucht wurde oder wenn er den Verdacht hat, dass eine andere Person unberechtigt Kenntnis der Login-Daten hat oder sie verwendet („Sperranzeige“). Der Kunde kann die Sperranzeige jederzeit über die auf der Webseite fels.finance angegebenen Kontaktdaten abgeben.

(3) Der Kunde hat die ihm übersandten Dokumente (bspw.  Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen, Berichte) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.

(4)   Falls die vorstehend in Ziff. 4.2 (3) genannten Dokumente dem Kunden nicht zugehen, ist dieser verpflichtet, uns unverzüglich nach Kenntniserlangung zu benachrichtigen. Diese Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet.

5. Beendigung der Geschäftsbeziehung und Maßnahmen bei Verstößen

5.1 Kündigungsrechte des Kunden

(1)   Ist für eine Geschäftsbeziehung weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann der Kunde diese jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.

(2)   Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann der Kunde nur dann fristlos kündigen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der FELS wealth, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.

(3)   Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Der Kunde kann zur Kündigung insbesondere eine E-Mail an service@fels.finance senden. Ferner kann der Kunde seine Kündigung richten an: FELS wealth GmbH, Dieselstraße 2, 65779 Kelkheim, Deutschland.

5.2 Kündigungsrechte der FELS wealth

(1)   Wir können die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jeweils unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen kündigen. Wir werden auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen und insbesondere nicht zur Unzeit kündigen.

(2)   Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der uns deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles entbehrlich (§ 323 Absatz 2 und Absatz 3 BGB).

(3)   Wir sind berechtigt, mit Wirksamwerden der Kündigung die Login-Daten des Kunden und dessen Passwort zu sperren und sämtliche Daten, die der Kunde auf der Plattform eingestellt hat, nach Ablauf einer Frist von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung zu löschen, sofern wir die Daten nicht weiterhin für Nachweiszwecke oder aus anderen rechtlichen Gründen benötigen.

(4)   Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Wir können zur Kündigung insbesondere eine E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse senden.

5.3 Weitere Bestimmungen zur Kündigung

(1)   Auf die Bestimmungen zur Kündigung in den jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen wird verwiesen.

(2) Die Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung hat keine Auswirkungen auf die vertraglichen Beziehungen des Kunden zu dem angeschlossenen Verwahrungsinstitut, bei denen der Kunde ein Konto führt. Das Vermögen des Kunden auf den angeschlossenen Verrechnungskonten sowie seine Positionen in der angeschlossenen Wallet sind unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen einer vertraglichen Beziehung mit FELS wealth, soweit das Verwahrungsinstitut mit dem Kunden nichts anderes vereinbart hat.

(3)   Die Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen enden nicht mit dem Tod des Kunden, sondern bleiben auch für seine Erben in Kraft. Auf Ziffer 1.12 wird verwiesen.

(4)   Diese AGB und die Besonderen Geschäftsbedingungen, soweit anwendbar, gelten auch nach Auflösung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen für den Zeitraum der Abwicklung weiter.

5.4 Maßnahmen bei Verstößen

(1)   Wir sind berechtigt, folgende Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Kunde gegen diese AGB, die für die durch den Kunden in Anspruch genommenen Dienstleistungen jeweiligen maßgeblichen Besonderen Geschäftsbedingungen, Gesetzesbestimmungen oder gegen Rechte Dritter verstößt, oder konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, oder wir ein sonstiges berechtigtes Interesse haben:

(a) Löschen von Inhalten, die auf der Plattform eingestellt worden sind;

(b) Verwarnung des Kunden;

(c) Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit durch den Kunden;

(d) vorläufige Sperrung des Kundenkontos;

(e) endgültige Sperrung des Kundenkontos;

(f) Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung oder Teilen davon.

(2)   Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigen wir in angemessenem Umfang die berechtigten Interessen des Kunden, insbesondere die Schwere des Verstoßes, ob wiederholte Verstöße vorliegen, die drohende Gefahr (etwa für Rechte und Rechtsgüter Dritter) und ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde den Verstoß nicht verschuldet hat. Wir werden den Kunden über die Maßnahme informieren und die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.

6. Sperrung des Kundenkontos

6.1 Sperrung auf Veranlassung des Kunden

Auf Veranlassung des Kunden, insbesondere im Fall einer Sperranzeige nach Ziffer 4.2 (2) sperren wir den Zugang zu dem Kundenkonto.

6.2 Sperrung auf Veranlassung der FELS wealth

Wir dürfen das Kundenkonto sperren, wenn

a)     wir berechtigt sind, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund zu kündigen,

b)     sachliche Gründe für die Unsicherheit der Login-Daten oder eines vereinbarten Kommunikationsmittels vorliegen,

c)     der Verdacht einer nicht autorisierten oder nicht rechtmäßigen Verwendung der Login-Daten oder des Kundenkontos besteht oder

d)     ein Verstoß gem. Ziffer 5.4 die Sperrung rechtfertigt.

In den oben genannten Fällen sind wir ebenfalls berechtigt, die Login-Daten des Kunden zurückzusetzen.

6.3 Unterrichtung des Kunden und Entsperrung

(1)   Wir werden den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf elektronischem Wege über die Sperre unterrichten. Die Angabe von Gründen unterbleibt, wenn wir hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würden. Liegt der Grund der Sperre im Einflussbereich des Kunden und handelt es sich um eine nicht vom Kunden veranlasste Sperre, geben wir dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme

(2)   Wir werden eine Sperre unverzüglich aufheben, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichten wir den Kunden unverzüglich. Eine gemäß Ziffer 6.1 veranlasste Sperre kann der Kunde aufheben lassen, wenn neben der Sperranzeige keine sonstigen Gründe für eine Sperre bestehen und der Kunde nicht verpflichtet ist, eine Sperranzeige nach Ziffer 4.2 (2) zu erteilen.

Besondere Geschäftsbedingungen für Brokerage von Security Token

(Version 1.0 – gültig bis auf Weiteres)

1. Geltungsbereich

1.1     Diese Besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „Besondere Geschäftsbedingungen für Brokerage") gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der FELS wealth GmbH, Dieselstraße 2, 65779 Kelkheim (nachfolgend auch „FELS wealth" oder „wir/uns") im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Brokerage-Dienstleistungen  über die Online Plattform „FELS“. Diese sind unter Ziffer 2.1 näher beschrieben.

1.2    Unsere Dienstleistungen können digital über die webbasierte „FELS“ Plattform (nachfolgend auch „Plattform“) in Anspruch genommen werden. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen für Brokerage gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform FELS („AGB FELS“, nachfolgend auch „AGB“). Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB und den Besonderen Geschäftsbedingungen für Brokerage haben die Regelungen in den Besonderen Geschäftsbedingungen Vorrang.

1.3    Wir bieten die Brokerage-Dienstleistungen ausschließlich für private Zwecke an. Eine gewerbliche Nutzung unseres Angebots ist nicht gestattet.

 

2. Allgemeine Bestimmungen zu den Wertpapierdienstleistungen

2.1   Die reine Nutzung der Plattform in Form eines Nutzungsvertrages im Sinne der Ziffer 2.2 der AGB ist für den Kunden unentgeltlich und erfolgt nach Maßgabe der AGB. Auf der Plattform kann der Kunde unter anderem FELS wealth damit beauftragen, in seinem Namen und auf seine Rechnung Aufträge zum Kauf und / oder Verkauf von Finanzinstrumenten („Handelsaufträge“) im Rahmen der Anlagevermittlung an ein Verwahrungsinstitut weiterzuleiten („Brokerage“). Die Finanzinstrumente, die im Rahmen der Brokerage nach Maßgabe dieser Besonderen Geschäftsbedingungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt über FELS wealth gehandelt werden können, sind Wertpapiere sui generis („Security Token“).  

2.2  Für die Nutzung der Wertpapierdienstleistungen muss der Kunde eine vollständige Registrierung wie in Ziffer 2.3. der AGB beschrieben auf der Plattform durchführen. Die vollständige Registrierung ist Voraussetzung für den Abschluss eines Wertpapierdienstleistungsvertrags mit uns nach Maßgabe der Bestimmungen für den Abschluss von Wertpapierdienstleistungsverträgen in den AGB, sowie nach Maßgabe dieser Besonderen Geschäftsbedingungen.  Unter dem Wertpapierdienstleistungsvertrags schließt der Kunde mit dem jeweiligen Verwahrungsinstitut als Finanzkommissionär einzelne Verträge über die Anschaffung oder Veräußerung einzelner Wertpapiere. Es gelten die vertraglichen Bestimmungen des Verwahrungsinstituts

2.3  Vor Inanspruchnahme der Wertpapierdienstleistungen werden nach Maßgabe der AGB Ziffer 2.3 (2) ein oder mehrere für den Kunden kostenlose Wallet(s) (je nach angebotenen Dienstleistungen bzw. Produktarten) bei einem an die Plattform angeschlossenen Verwahrungsinstitut eröffnet. Für die Inanspruchnahme der Brokerage-Dienstleistungen werden ein oder mehrere separate Wallet- und Verrechnungskonten bei dem zuständigen Verwahrungsinstitut eingerichtet, welche ausschließlich für diese Zwecke verwendet werden dürfen. Sofern eine Wallet aufgelöst wird, werden wir automatisch vom jeweiligen Verwahrungsinstitut informiert und das entsprechende Wallet wird aus dem Profil des Kunden auf der Plattform gelöscht.

2.4  Der Kunde erteilt uns eine Vollmacht zur Weiterleitung von Handelsaufträgen und Kontoeröffnungsanträgen an das Verwahrungsinstitut. Die Ausführung des Auftrags und die Eröffnung eines Kontos bzw. Wallets erfolgen durch das Verwahrungsinstitut. Die verbindliche Entscheidung über die Entgegennahme von Handelsaufträgen, die Eröffnung eines Kontos bzw. der Wallet sowie die zugrundeliegenden Vertragsbedingungen für das Konto bzw. der Wallet und die Ausführung von Aufträgen obliegen dem jeweiligen Verwahrungsinstitut.

2.5  Wir leisten keine steuerliche Beratung und keine fachliche Beratung in Bezug auf die Anlageentscheidungen des Kunden und schulden insbesondere keinen bestimmten Anlageerfolg.

2.6  Der Kunde kann nur Handelsaufträge über Finanzinstrumente erteilen, die auf der Plattform im Rahmen der Brokerage-Dienstleistungen zum jeweiligen Zeitpunkt auswählbar sind. FELS wealth führt für alle Brokerage-Kunden eine Angemessenheitsprüfung nach Maßgabe der Ziffer 2.8 dieser Besonderen Geschäftsbedingungen durch.

2.7   Die auf der Plattform handelbaren Finanzinstrumente sind wegen ihrer spezifischen Merkmale mit speziellen Risiken behaftet und ihr Preis unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die weder wir noch das Verwahrungsinstitut Einfluss haben. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge. Ausführliche Informationen können dem Dokument „Risikohinweise für die Nutzung der Online-Plattform FELS" entnommen werden.

2.8  Nach Maßgabe von Ziffer 2.3. der AGB muss jeder Kunde im Rahmen der Antragsstrecke persönliche Angaben unter anderem zu seinen Kenntnissen und Erfahrungen in Bezug auf bestimmte Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumente machen. Auf Basis dieser Angaben prüft FELS wealth die Angemessenheit eines Geschäfts für den Kunden vor der Weiterleitung. Auf der Plattform wird jedem Finanzinstrument eine Risikoklasse von 1 (sehr geringes Risiko) bis 7 (sehr hohes Risiko) zugewiesen. Anhand der Angaben des Kunden zu seinen Kenntnissen und Erfahrungen wird dem Kunden eine Risikoklasse zugeordnet. Sofern die Risikoklasse eines Handelsauftrags die so für den Kunden ermittelte Risikoklasse übersteigt, wird der Kunde vor der Weiterleitung eines Handelsauftrags gesondert darauf hingewiesen und muss seine Order ausdrücklich bestätigen.

2.9  Eine Abänderung des eigenen Risikoprofils durch den Kunden ist in der Regel erst nach einer Wartezeit von drei Monaten möglich.

 

3. Orderaufgabe, Ausführung

3.1   Nach Maßgabe von Ziff. 1.9 in den AGB kann der Kunde FELS wealth in aller Regel ausschließlich über die Plattform (web-basiert) damit beauftragen, Handelsaufträge weiterzuleiten. Jede Übermittlung von Aufträgen über Ersatzmedien bedarf der vorherigen Einwilligung der FELS wealth.

3.2  Auf der Plattform kann der Kunde alle zum betreffenden Zeitpunkt handelbaren Finanzinstrumente einsehen. Unter anderem sind für jedes Finanzinstrument Kaufpreise einsehbar. Die angezeigten Kaufpreise sind lediglich unverbindliche und indikative Quotierungen eines Ausführungsplatzes. Der tatsächliche Ausführungspreis kann von den gezeigten Quotierungen abweichen. FELS wealth bezieht die Quotierungen von Dritten und übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten. 

3.3  Die Kursdaten stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers des jeweiligen Ausführungsplatzes dar.

3.4  Um die FELS wealth anzuweisen, einen Handelsauftrag an das ausführende Verwahrungsinstitut weiterzuleiten, muss der Kunde auf der Plattform ein Finanzinstrument auswählen und die entsprechende Stückzahl festlegen. Der Mindestanlagebetrag pro Position ist abhängig vom ausgewählten Finanzinstrument und wird auf der Plattform ausgewiesen. 

3.5  Der Kunde ist dazu verpflichtet, seine Angaben über die Aufgabe einer Order vor deren Absendung nochmals zu überprüfen. Hierzu werden dem Kunden alle seine Angaben erneut angezeigt. Mittels der entsprechenden elektronischen Schaltfläche („Zahlungspflichtig kaufen“) weist uns der Kunde an, den entsprechenden Handelsauftrag an das Verwahrungsinstitut weiterzuleiten.

3.6  FELS wealth leitet das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Handelsgeschäftes lediglich an das jeweilige Verwahrungsinstitut des Kunden zur Ausführung weiter. Das Verwahrungsinstitut entscheidet sodann nach eigenem Ermessen, ob sie das Angebot des Kunden annimmt und hierdurch einen Vertragsschluss über das Handelsgeschäft herbeiführt. Das Verwahrungsinstitut führt die Kunden-Order in eigener Verantwortung und im eigenen Namen auf Rechnung des Kunden aus. Für die Ausführung der Wertpapiergeschäfte gelten die zwischen dem Verwahrungsinstitut und dem Kunden vereinbarten Vertragsbedingungen.

4. Kosten, Zahlung, Erfüllung

4.1 Vergütung der FELS wealth

(1)     Durch den Vertragsschluss mit uns entstehen dem Kunden keine laufenden Kosten. Die Nutzung der Plattform ist für den Kunden kostenlos. Bei der Nutzung der Brokerage-Dienstleistungen fallen für den Kunden Kosten nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern (2) – (3) an.                             

(2)   Sofern der Kunde manuell Handelsaufträge über die Plattform erteilt, wird ein Entgelt für die Ausführung der Handelsaufträge seitens der FELS wealth (sog. „Order-Entgelt") fällig. Unser Order-Entgelt bildet zusammen mit dem vom Verwahrungsinstitut erhobenen Entgelt (sog. "Order-Entgelt des Verwahrungsinstituts") das Gesamt-Order-Entgelt. Einzelheiten zu den Entgelten ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis, auf dieser Seite abrufbar ist. Darüber hinaus wird dem Kunden vor Order-Aufgabe in der Auftragsmaske das jeweils konkret anfallende Gesamt-Order-Entgelt angezeigt. Außerdem erhält der Kunde die Aufstellung der Kosten bei allen Handelsaufträgen per Email übersandt. Für Änderungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses gelten die Bestimmungen von Ziff. 1.2. der AGB.

(3)    Für die Anlagevermittlung über die Anschaffung von Digitalen Wertpapieren direkt bei dem Emittenten nehmen wir keine Gebühren. Soweit der Kunde an den Emittenten den Anlagebetrag zzgl. Agio bezahlt, können wir hiervon – abhängig von der Vereinbarung mit dem jeweiligen Emittenten – einen Anteil bekommen.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir die obengenannten Entgelte vereinnahmen. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe von Entgelten gemäß den gesetzlichen Regelungen des Rechts der Geschäftsbesorgung (vgl. §§ 675, 667 BGB) besteht nicht. Die Entgelte ermöglichen es uns, die Dienstleistungen dem Kunden gegenüber erbringen zu können.

4.2  Weitere Kosten und Steuern

Es können zusätzliche Kosten, insbesondere seitens des Verwahrungsinstitut, und Steuern anfallen. Es gelten das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die steuerlichen Hinweise des jeweiligen Verwahrungsinstituts. Über FELS wealth werden keine Steuern für den Kunden abgeführt.

5. Kündigung

5.     Auf die Bestimmungen zur Kündigung in den AGB FELS wird verwiesen.

5.2 Noch in der Schwebe befindliche Aufträge werden auch nach einer Kündigung von uns zur Ausführung gebracht. Das Entgelt für zur Ausführung gebrachte Aufträge bestimmt sich nach den vertraglichen Bestimmungen. 

5.3  Im Rahmen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen für Brokerage liegt ein wichtiger Grund nach Ziffer 5.2 (2) AGB, der uns eine fristlose Kündigung erlaubt, insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde entgegen Ziff. 2.3. dieser Besonderen Geschäftsbedingungen das bei dem Verwahrungsinstitut eröffnete (Unter-) Wallet nicht ausschließlich für das Halten von Positionen in Zusammenhang mit der Nutzung des Brokerage Angebots der FELS wealth verwendet.

  • der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Marktintegrität (siehe auch 1.11. der AGB), oder andere gesetzliche Vorschriften verstößt.

Beschwerdemanagement

Unser Ziel ist es, Produkte und Serviceleistungen anzubieten, die Ihre Bedürfnisse und die von Ihnen erwarteten Standards erfüllen. Ihre Zufriedenheit mit unseren Leistungen ist unser höchster Anspruch. Falls Sie dennoch eine Beschwerde an uns richten möchten, folgt unser Dialog mit Ihnen in einfachen Schritten, damit Sie zeitnah und transparent von uns Antwort erhalten.

So erreichen Sie uns

Übermitteln Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert auf folgenden Wegen:

FELS wealth GmbH
Dieselstraße 2
65779 Kelkheim

Diese Informationen benötigen wir von Ihnen

Damit wir Ihre Beschwerde prüfen und möglichst zeitnah und transparent beantworten können, bitten wir um die folgenden Informationen:

  • Ihren Namen, gegebenenfalls Ihre Firma und Ihre Kontaktdaten

  • Zeitpunkt, an dem das Anliegen aufgetreten ist

  • Produkt oder Serviceleistung, auf die sich Ihre Beschwerde bezieht

  • Beschreibung des Anliegens, und wie Sie als Kunde davon betroffen sind.

Liegen Ihnen nicht alle Informationen vor, erläutern Sie bitte die Sachlage so genau wie möglich

So bearbeiten wir Ihr Anliegen

Wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen. Können wir Ihre Beschwerde nicht direkt lösen, bestätigen wir Ihnen den Eingang innerhalb von drei Tagen. Hierbei teilen wir Ihnen die voraussichtliche Bearbeitungsdauer mit.

Wir bearbeiten jede Beschwerde individuell und setzen uns mit dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt auseinander. Hierzu nehmen wir notwendige Recherchen vor. Sollten wir etwas mehr Zeit für die Antwort benötigen, geben wir Ihnen eine Zwischeninformation.

So antworten wir Ihnen

Sie erhalten unser Antwortschreiben mit den Einzelheiten und dem Ergebnis unserer Untersuchung. Gegebenenfalls werden wir Ihnen ausführlich erläutern, welche Korrekturmaßnahmen wir Ihnen vorschlagen. Das Ergebnis besprechen wir auch gern persönlich mit Ihnen.

Beschwerde bei Dritten

Mitunter kommt es leider vor, dass wir keine zufriedenstellende Lösung für Sie finden. Sie haben immer die Möglichkeit, sich mit Ihrer Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu wenden: www.bafin.de

Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und infolgedessen verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Wertpapierdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig:

VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main,

vuv-ombudsstelle.de

Erklärung über Zuwendungen

(Version 1.0 – gültig bis auf Weiteres)

 

Annahme von Zuwendungen durch die FELS wealth GmbH

Die FELS wealth GmbH vereinnahmt aus den Geschäftsbeziehungen, die der Kunde bei der Bank unterhält und für deren Depot- und Kontenkreis, von der Bank, von Fondsgesellschaften, Wertpapieremissionshäusern und sonstigen Anbietern keine monetären Zuwendungen in Form von Geldzahlungen.

Die FELS wealth GmbH nimmt ausschließlich geringfügige, nicht in Geldleistungen bestehende Zuwendungen von Dritten an, sofern sie geeignet sind, die Qualität der für die Kunden erbrachten Dienstleistungen zu verbessern.

Beispiele für diese geringfügigen, nicht-monetären Zuwendungen können sein:

  • Informationen oder Dokumentationen zu einem Finanzinstrument oder einer Wertpapierdienstleistung.

  • Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die zu den Vorteilen und Merkmalen eines bestimmten Finanzinstruments oder einer bestimmten Wertpapierdienstleistung abgehalten werden.

  • Bewirtungen, deren Wert eine vertretbare Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitet.

Gewährung von Zuwendungen durch die FELS wealth GmbH

Die FELS wealth GmbH gewährt selbst keine Zuwendungen in Form von Geldzahlungen an Dritte.

Die FELS wealth GmbH gewährt ausschließlich geringfügige, nicht-monetäre Zuwendungen, etwa Werbegeschenke oder Bewirtungen, deren Wert eine vertretbare Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitet.

Preis- und Leistungsverzeichnis der FELS wealth GmbH für die Nutzung der Wertpapierdienstleistungen auf der Online-Plattform FELS

(Version 1.0 - gültig bis auf Weiteres)

 

Alle Preisangaben in Abrechnungen verstehen sich in Euro und inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. evtl. anfallender fremder Kosten und Spesen. Insbesondere können im Zusammenhang mit der Konto- bzw. Walletführung bei dem Verwahrungsinstitut und in Abhängigkeit des Ausführungsplatzes zusätzliche Kosten (zum Beispiel Verwahrentgelte) und Steuern anfallen. Es gelten ergänzend das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die steuerlichen Hinweise des jeweiligen Verwahrungsinstituts.

Wertpapierdienstleistungen im Rahmen des Brokerage-Angebots

Nach Maßgabe der AGB und der besonderen Geschäftsbedingungen für Brokerage von Security Token wird für die Anlagevermittlung über die Anschaffung von Digitalen Wertpapieren direkt bei dem Emittenten kein Order-Entgelt fällig. Soweit der Kunde an den Emittenten den Anlagebetrag zzgl. Agio bezahlt, können wir vom gezahlten Agio – abhängig von der Vereinbarung mit dem jeweiligen Emittenten – einen Anteil bekommen.

Risikohinweise für die Nutzung der Online-Plattform FELS

("Risikohinweise")

(Version 1.0 - gültig bis auf Weiteres)

1. Einleitung

Die FELS wealth GmbH (nachfolgend auch „FELS wealth“ oder „wir/uns") ist ein zugelassenes Wertpapierdienstleistungsinstitut mit der Erlaubnis zum Betreiben der Anlagevermittlung, der Anlageberatung, der Abschlussvermittlung und der Finanzportfolioverwaltung nach § 2 Abs. 2 Nr. 3, 4 und 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. FELS wealth stellt die Online-Plattform FELS (nachfolgend auch „Plattform") zur Verfügung, über die Sie die genannten Wertpapierdienstleistungen (nachfolgend auch „Wertpapierdienstleistungen") als Kunde in Anspruch nehmen können.

Auf der Plattform FELS unternimmt FELS wealth gegenwärtig die Anlagevermittlung. Dabei handelt es sich um die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten.

Die wesentlichen Merkmale der angebotenen Wertpapierdienstleistungen können Sie dem Dokument „Vorvertragliche Informationen bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen über die Plattform und Kundeninformationen nach § 63 Abs. 7 WpHG" entnehmen. Für die vertragliche Beziehung zwischen Ihnen und uns gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform FELS sowie je nach den in Anspruch genommenen Produkten die einschlägigen Besonderen Geschäftsbedingungen.

 

2. Anlagestrategie

Bitte beachten Sie, dass die Anlage Ihres Vermögens über die Plattform keine klassische Sparform wie z. B. Sparbücher, Tagesgeld- oder Festgeldkonten darstellt, sondern mit bestimmten Risiken verbunden ist. Sie sollten daher ein Verständnis für die Funktionsweise der Plattform, die gehandelten Finanzinstrumente und die damit verbundenen Risiken entwickeln.

Sie sollten sich insbesondere über ihre individuelle Risikotragfähigkeit, ihren Anlagehorizont und ihre Anlageziele bewusst sein und sorgfältig prüfen, ob eine Investition für sie geeignet ist und Sie diese eingehen möchten.

Dabei ist es wichtig, dass Sie sich der drei grundlegenden Anlagekriterien, nämlich Sicherheit, Liquidität und Rentabilität, und des Wechselspiels zwischen diesen Anlagekriterien bewusst sind.

  • Sicherheit zielt auf die Erhaltung des angelegten Vermögens. Die Sicherheit einer Kapitalanlage hängt von den Risiken ab, denen sie unterworfen ist.

  • Liquidität meint die Verfügbarkeit des angelegten Vermögens, das heißt wie schnell und zu welchen Kosten das angelegte Vermögen wieder in Bankguthaben oder Bargeld umgewandelt werden kann.

  • Rentabilität beschreibt den wirtschaftlichen Erfolg einer Kapitalanlage, der am Maßstab Gewinn/Verlust gemessen wird. Berücksichtigung finden hier unter anderem Zins- und Dividendenzahlungen sowie sonstige Ausschüttungen.

Die vorgenannten Anlagekriterien stehen in einem Wechselspiel zueinander, das heißt sie bedingen sich gegenseitig. So geht beispielsweise eine Anlage mit hoher Rentabilität und hoher Liquidität in der Regel mit einem geringen Maß an Sicherheit einher.

Sie sollten anhand ihrer persönlichen Präferenzen (unter Berücksichtigung finanzieller und persönlicher Umstände) eine Gewichtung der vorgenannten Anlagekriterien vornehmen und eine individuelle Anlagestrategie festlegen. Sie sollten bei Ihrer Kapitalanlage auf eine angemessene Risikostreuung (Diversifikation) achten. So sollten Sie sich nicht nur der Risiken individueller Kapitalanlagen bewusst sein, sondern auch des Zusammenspiels der Risiken Ihrer Kapitalanlagen in ihrem Portfolio untereinander. Durch eine geeignete Zusammenstellung der Anlageinstrumente, insbesondere solcher, die in ihrer Preisentwicklung wenig voneinander abhängig sind, kann das Anlegerrisiko reduziert werden.

Die nachfolgende Darstellung gibt einen nicht abschließenden Überblick über die wesentlichen tatsächlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken der Vermögensanlage über die Plattform Diese Risiken können einzeln oder kumuliert eintreten. Durch die Art und Weise der Darstellung der Risiken soll keine Aussage zur Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken gemacht werden.

 

3. Risiken

3.1 Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von auf FELS angebotenen Wertpapierdienstleistungen

3.1.1 Anlagerisiko

Die erzielbare Rendite ist von vielen unvorhersehbaren und durch uns nicht beeinflussbaren zukünftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen abhängig. Sie müssen einen teilweisen oder sogar vollständigen Verlust (Totalverlust) Ihrer Investition tragen können. Sie sollten daher nur einen hierfür angemessenen Teil Ihres Vermögens investieren. Das wirtschaftliche Ergebnis ist insbesondere davon abhängig, inwiefern Sie Finanzinstrumente gewinnbringend auswählen und veräußern.

3.1.2 Kostenrisiko

Die an uns und an das Verwahrungsinstitut zu zahlenden Gebühren können die Einnahmen und den Wertzuwachs Ihres auf Ihrem (Unter-)Wallet vorhandenen Vermögens übersteigen. Dies kann zu einer Minderung der erzielbaren Rendite und auch dazu führen, dass Sie das eingesetzte Kapital nicht zurückerhalten. Sie sind auch bei wirtschaftlichen Fehlinvestitionen verpflichtet, die Gebühren an uns und an das Verwahrungsinstitut zu zahlen.

3.1.3 Portfoliorisiko/Diversifikationsgrad

Je geringer die Anzahl der unterschiedlichen Finanzinstrumente in Ihrem Portfolio ist, desto mehr ist die Wertentwicklung Ihres Vermögens von den wirtschaftlichen Ergebnissen der jeweiligen Finanzinstrumente abhängig.

3.1.4 Risiken bei Fremdfinanzierung Ihrer Investitionen

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anlage vollständig aus Ihren Eigenmitteln zu finanzieren. Sollten Sie dennoch einen Teil oder die gesamte Anlage fremdfinanzieren, besteht das Risiko, dass die Erträge nicht ausreichen, um die anfallenden Zinsen der Finanzierung Ihres Anlagebetrages zu zahlen bzw. die Finanzierung zurückzuführen. In einem solchen Fall müssten Sie weitere Mittel zur Rückführung der Fremdfinanzierung samt Zinsen aufwenden. Dies kann bis zu Ihrer persönlichen Insolvenz führen.

3.1.5 Steuerrisiken

Grundsätzlich sind Erträge aus Kapitalanlagen einkommensteuerpflichtig. Veränderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen können zu einer Änderung der Art und Höhe Ihrer Steuer- und Abgabenlast führen. Bei Anlagen im Ausland kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Steuern und Abgaben mindern Ihre erzielbare Rendite. Auch können sich steuerpolitische Entscheidungen negativ auf die Kursentwicklung der Kapitalmärkte auswirken. Es gibt keine Gewähr oder Garantie dafür, dass die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Wertpapierdienstleistungsvertrags geltenden Steuergesetze und steuerlichen Verwaltungsanordnungen in unveränderter Form fortbestehen. Änderungen der steuerlichen Vorschriften oder ihrer Auslegung durch Gerichte und Verwaltung können zu einer abweichenden, möglicherweise nachteiligen Besteuerung der Erträge oder Ihres Vermögens führen. Informieren Sie sich vor dem Abschluss des Wertpapierdienstleistungsvertrags über die steuerliche Behandlung Ihrer Anlage und vergewissern Sie sich, ob der Wertpapierdienstleistungsvertrag auch unter diesem individuellen Aspekt Ihren persönlichen Erwartungen gerecht wird. Wenden Sie sich hierzu bei Bedarf an Ihren steuerlichen Berater.

3.1.6 Rechtliche Risiken

Es besteht das Risiko, dass wir uns als Wertpapierinstitut oder unser Partner, das Verwahrungsinstitut nicht vertragsgemäß oder gesetzesgemäß verhalten und damit z.B. die Erfüllung Ihrer berechtigten Ansprüche verweigern. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Streitfall vertragliche Regelungen von verschiedenen Vertragspartnern und Beteiligten unterschiedlich ausgelegt werden. Damit tragen Sie das Risiko von langwierigen und kostenintensiven gerichtlichen Verfahren. Auch bei obsiegenden rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen ist nicht sichergestellt, dass Sie Ihre Ansprüche tatsächlich durchsetzen können, da Ihre jeweiligen Vertragspartner und weitere Beteiligte insolvent oder sonst vermögenslos geworden sein könnten. Darüber hinaus besteht das Risiko von Gesetzesänderungen, der Änderung der Rechtsprechung und der Verwaltungspraxis, was zu einer Belastung Ihrer Vermögensanlage führen könnte.

3.1.7 Risiken aus der Beauftragung des Verwahrungsinstituts 

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Verwahrungsinstitut aus aufsichtsrechtlichen Gründen seine Tätigkeit wieder aufgeben muss. Dies hätte zur Folge, dass ein neues, geeignetes Verwahrungsinstitut beauftragt werden muss, was gegebenenfalls zusätzliche Kosten verursachen könnte. Sollte dies nicht rechtzeitig gelingen, besteht das Risiko, dass der Wertpapierdienstleistungsvertrag beendet werden muss. Zudem bringt die Beauftragung des Verwahrungsinstituts mit sich, dass die Mitarbeiter des betreffenden Unternehmens Zugriff auf Ihr (Unter-)Wallet haben. In diesem Zusammenhang kann eine Veruntreuung Ihrer Vermögensgegenstände nicht ausgeschlossen werden. Auch besteht das Risiko, dass in diesem Fall kein vollständiger Schadensersatz erlangt werden kann.

3.1.8 Risiken bei Beendigung des Wertpapierdienstleistungsvertrags

Die Kündigung des Wertpapierdienstleistungsvertrags oder Einstellung der Plattform kann zu einem Zeitpunkt erfolgen, in welchem die an uns und an das Verwahrungsinstitut gezahlten Gebühren die Einnahmen und den Wertzuwachs Ihres (Unter-)Wallets übersteigen. Dies kann zu einer Minderung der erzielbaren Rendite und gegebenenfalls auch dazu führen, dass Sie das eingesetzte Kapital nicht zurückerhalten.

3.1.9 Regulatorische Risiken

Die Anlagevermittlung, bedarf der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin prüft im Erlaubnisantrag unter anderem die Geeignetheit der Geschäftsleitung, sie billigt oder genehmigt jedoch ausdrücklich nicht die konkret angebotenen Dienstleistungen oder Produkte. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die FELS wealth GmbH aus aufsichtsrechtlichen Gründen ihre Tätigkeit wieder aufgeben muss. Dies hätte zur Folge, dass der Wertpapierdienstleistungsvertrag beendet werden müsste.

Die FELS wealth GmbH gehört der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) an. Die EdW leistet eine Entschädigung, wenn ein Wertpapierhandelsunternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen, und die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Für diese Forderungen ist der Schutz auf 90 % der Forderungen begrenzt, maximal jedoch auf 20.000 Euro pro Anleger. Das Risiko der pflichtwidrigen Anlage- und Abschlussvermittlung oder des Vollmachtmissbrauchs ist durch die EdW jedoch nicht abgedeckt.

Die Tätigkeit als Anlagevermittler unterliegt aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere denen des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), die die Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie (RL 2014/65/EU – MiFID II) in das deutsche Recht umsetzen. Die Regelungen der MiFID II sind Gegenstand ständiger Konkretisierung und Interpretation durch die Aufsichtsbehörden. Damit besteht das Risiko, dass die Bedingungen des Wertpapierdienstleistungsvertrags in Kürze geändert werden müssen, um den aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu genügen. Sollten Sie die Änderungen Ihres Wertpapierdienstleistungsvertrags nicht akzeptieren, kann dies dazu führen, dass wir Ihnen kündigen müssen. Die Kündigung kann zu einem Zeitpunkt erfolgen, in welchem die an uns und an das Verwahrungsinstitut gezahlten Gebühren die Einnahmen und den Wertzuwachs Ihres (Unter-)Wallets übersteigen. Dies kann zu einer Minderung der erzielbaren Rendite und gegebenenfalls auch dazu führen, dass Sie das eingesetzte Kapital nicht zurückerhalten.

3.1.10 Risiken des Handels über eine internetbasierte Plattform und mobile Endgeräte

Die FELS wealth GmbH ist bestrebt, die Plattform über das Internet möglichst ununterbrochen abrufbar zu halten und trifft Vorkehrungen für die Stabilität der mobilen und Browser-basierten Auftragserteilung. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist eine ununterbrochene Abrufbarkeit der Plattform jedoch nicht geschuldet und nicht jederzeit möglich, so dass es trotz unserer Vorkehrungen zu Behinderungen bei der Auftragserteilung kommen kann.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Störungen aus Ihrer Sphäre als Kunde kommt, z.B. aufgrund mangelnder Stabilität der Internetverbindung Ihres mobilen Endgeräts oder PCs, oder weil Ihr Mobiltelefon abhandengekommen ist.

3.2 Investitionsrisiko – allgemeine Risiken im Zusammenhang mit den Kapitalanlagen

Das wirtschaftliche Ergebnis der Kapitalanlagen hängt maßgeblich vom Marktumfeld, dem gesamtwirtschaftlichen und politischen Klima und gegebenenfalls anderen Faktoren außerhalb unseres Einflussbereichs ab. Dabei sollten Sie die folgenden Risiken kennen:

3.2.1 Konjunkturrisiko

Die Konjunktur verläuft in zyklischen Wellenbewegungen. Die typischen Phasen sind Aufschwung, Konjunkturboom, Abschwung und Tiefphase. Die Veränderung der konjunkturellen Phase kann (negative) Auswirkungen auf die Kursentwicklung der Wertpapiere haben. Sie sind gegebenenfalls nicht in der Lage, bei ihren Trades die Konjunkturentwicklung zu berücksichtigen oder zutreffend zu berücksichtigen. Dadurch können zum falschen Zeitpunkt Finanzinstrumente gekauft oder verkauft werden und/oder zu lange bzw. zu kurz gehalten werden. Durch die falsche Einschätzung der konjunkturellen Lage besteht das Risiko der Realisierung von Kursverlusten.

3.2.2 Inflationsrisiko

Sie können infolge von Geldentwertungen einen Vermögensschaden erleiden. Je nach Höhe der Inflationsrate und dem realisierten Ertrag von Dividendeneinnahmen und Kursgewinnen oder Kursverlusten kann sich eine negative oder eine positive Realverzinsung ergeben. Wir haben keinen Einfluss auf den Zeitpunkt und die Höhe der Geldentwertung, insbesondere bieten die Wertpapiere keinen umfassenden Schutz gegen die Geldentwertung.

3.2.3 Länderrisiko

Sie tragen das Risiko, dass ein ausländischer Schuldner ausfällt, obwohl er zahlungsfähig ist. Denn trotz seiner Zahlungsfähigkeit besteht das Risiko fehlender Transferfähigkeit und -bereitschaft seines Sitzlandes, die Zins- und Tilgungsleistungen fristgerecht oder überhaupt zu leisten. Bei Wertpapieren in Fremdwährungen kann es dazu kommen, dass Sie Ausschüttungen in Währungen erhalten, die aufgrund eingetretener Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar sind. Sie tragen folglich die Risiken, die sich aus politischen Instabilitäten ergeben könnten, auf die wir keinen Einfluss haben.

3.2. 4Volatilität

Wertpapiere unterliegen marktbedingten Kursschwankungen (Volatilität), die gegebenenfalls groß ausfallen können. Je höher diese Schwankungen sind, desto stärker sind auch die Schwankungen des Werts oder Kurses eines Wertpapiers. Möglicherweise können diese marktbedingten Kursschwankungen nicht ausgeglichen werden.

3.2.5 Währungsrisiko

Währungsrisiken werden nicht abgesichert. Sie sind einem Währungsrisiko ausgesetzt, wenn Sie in Ihrem (Unter-)Wallet auf eine fremde Währung lautende Wertpapiere halten und der zugrunde liegende Devisenkurs sinkt. Durch die Aufwertung des Euro (Abwertung der Auslandswährung) verlieren die in Euro bewerteten ausländischen Vermögenspositionen an Wert. Zum Kursrisiko ausländischer Wertpapiere kommt damit das Währungsrisiko hinzu – auch wenn die Papiere an einer deutschen Börse in Euro gehandelt werden. Sie können einen Vermögensverlust erleiden, wenn die ausländische Währung, in der die Anlage getätigt wurde, gegenüber der heimischen Währung abgewertet wird. Sie sind gegebenenfalls nicht in der Lage, bei ihren Trades das Währungsrisiko zu berücksichtigen oder zutreffend zu berücksichtigen. Dadurch können zum falschen Zeitpunkt Finanzinstrumente gekauft oder verkauft werden und/oder zu lange bzw. zu kurzgehalten werden. Durch die falsche Einschätzung des Währungsrisikos besteht das Risiko der Realisierung von Vermögensverlusten.

3.2.6 Liquiditätsrisiko

Anlagen, die gewöhnlich kurzfristig gekauft und verkauft werden können und deren An- und Verkaufskurse nahe zusammenliegen, werden als liquide bezeichnet. Für diese Anlagen gibt es i.d.R. eine ausreichende Anzahl an Käufern und Verkäufern, um einen kontinuierlichen und reibungslosen Handel zu gewährleisten. Für schnelle Wertpapiertransaktionen sollte daher ein liquider Markt bestehen. Bei illiquiden Anlagen oder in Marktphasen mit unzureichender Liquidität, ist nicht gewährleistet, dass eine Anlage kurzfristig und zu geringen Kursabschlägen verkauft werden kann. Damit tragen Sie das Risiko von Vermögensverlusten. Es ist gegebenenfalls nicht möglich, bei einer Anlageentscheidung die Liquidität des Marktes zu berücksichtigen oder zutreffend zu berücksichtigen. Dadurch können zum falschen Zeitpunkt Anlagen gekauft oder verkauft werden und/oder zu lange bzw. zu kurzgehalten werden, wodurch es zu Vermögensverlusten kommen kann.

3.3 Spezielle Risiken im Zusammenhang mit der Emission von tokenbasierten Schuldverschreibungen der Prime Universe GmbH

Bei den von der Prime Universe GmbH („Emittentin“) ausgegeben tokenbasierten Schuldverschreibungen handelt es sich um Wertpapiere sui generis in Form sog. Security Token („Wertpapiere“). Solche Wertpapiere zählen zu einer noch jungen Anlageklasse, die sich nur für sehr gut informierte Anleger („Investoren“) eignet. Der Erwerb der Wertpapiere ist mit hohen Risiken verbunden, die zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust (Totalverlust) des eingesetzten Betrags führen können.

Vor einem Erwerb sollten Investoren die unten aufgeführten Risiken daher sorgfältig lesen und prüfen. Darüber hinaus sollten Investoren ihren eigenen Rechts-, Steuer- oder sonstigen Berater zu den rechtlichen, steuerlichen, geschäftlichen, finanziellen und damit verbundenen Aspekten des Erwerbs der Wertpapiere konsultieren.

Nachfolgend erhalten Investoren eine Auflistung möglicher Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung sowie der Verwahrung der Wertpapiere. Die Risiken können einzeln oder auch kumuliert auftreten, wobei sich mehrere auftretende Risiken auch gegenseitig verstärken können. Die hier dargestellten Risiken sind nicht abschließend, sondern stellen die aus unserer Sicht wesentlichen Risiken dar. Zusätzliche Risiken können entstehen, die sich erheblich nachteilig auf die Emittentin und ihren Geschäftsbetrieb sowie auf die Wertpapiere auswirken können. Auswahl und Inhalt der dargestellten Risiken beruhen auf Annahmen, die sich im Nachhinein als falsch erweisen können. Die Reihenfolge der dargestellten Risiken gibt keinen Aufschluss über die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos, seiner Auswirkungen auf die Investoren oder seiner Bedeutung.

3.3.1 Risiken in Bezug auf die Finanzlage der Emittentin

Nachfolgend werden Risiken erläutert, die sich im Falle der Realisierung auf die Finanzlage der Emittentin auswirken.

3.3.1.1 Risiko unzureichender Kapitalaufnahme durch die Emittentin

Die Emittentin benötigt für den (mittelbaren) Erwerb der  Immobilien über die Immobiliengesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) („Beteiligungsgesellschaften“) ausreichende finanzielle Mittel. Diese Mittel sollen über mehrere Emission von Wertpapieren beschafft werden. Die tatsächliche Summe des über diese und weitere Emissionen von Wertpapieren eingeworbenen Kapitals steht noch nicht fest. Da keine Platzierungsgarantien bestehen, besteht das Risiko, dass die Wertpapiere nicht vollständig gezeichnet werden. Bei einer unvollständigen oder nicht ausreichend hohen Zeichnung besteht das Risiko, dass die Emittentin unzureichende Einnahmen für die Investition in die Beteiligungsgesellschaften erzielt, insbesondere da von der Emissionshöhe unabhängige Emissionskosten sowie laufende jährliche Kosten (z.B. Prüfungskosten) unverändert bleiben. Es besteht daher das Risiko, dass die Emittentin nicht über ausreichend Kapital verfügt, um den Beteiligungsgesellschaften das benötigte Kapital für den Immobilienerwerb zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall müssten die Emittentin oder die Beteiligungsgesellschaften andere (zusätzliche) finanzielle Mittel akquirieren. Es besteht das Risiko, dass dies nicht gelingt. In diesem Fall können die Beteiligungsgesellschaften bzw. die Emittentin ihre Investitionen entweder gar nicht oder nur teilweise umsetzen. Für die Emittentin kann dies bedeuten, dass sie weniger oder gar keine Rückflüsse aus den Beteiligungen an den Beteiligungsgesellschaften erhält und die Einnahmen daher nicht ausreichen, um die Ansprüche der Investoren aus den Wertpapieren zu befriedigen. Für die Investoren kann dies zum Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen.

3.3.1.2 Risiko der Insolvenz der Emittentin

Es besteht das Risiko, dass die Emittentin insolvent wird. Die Emittentin ist eine im Jahr 2024 gegründete Gesellschaft und hat bislang noch keine Geschäftstätigkeit ausgeübt. Die Emittentin verfügt über keine finanziellen Rücklagen und eine geringe Eigenkapitalausstattung. Eine Insolvenz könnte insbesondere dann eintreten, wenn die Beteiligungsgesellschaften aus den Verkäufen der Immobilen nur geringere Rückflüsse erzielen als erwartet, weil aufgrund der geplanten Geschäftstätigkeit der Emittentin diese von den Beteiligungsgesellschaften abhängt und ihre Einnahmen ausschließlich aus den Rückflüssen der Beteiligungsgesellschaften bezieht. Eine Insolvenz ist auch dann möglich, wenn die Emittentin in der Zukunft weiteren (ggf. unerwarteten) Verbindlichkeiten (z.B. Steuerzahllasten) ausgesetzt ist, denen keine Gewinne gegenüberstehen. Die Gesellschafter der Emittentin sind nicht vertraglich verpflichtet, der Emittentin Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, um eine drohende Insolvenz zu verhindern. Eine Insolvenz der Emittentin würde auch zum Ausfall der Ansprüche der Investoren aus den Wertpapieren führen.

3.3.1.3 Risiko aufgrund von Schuldnerersetzung

Die Emittentin ist berechtigt, ohne Zustimmung der Investoren ein mit ihr verbundenes Unternehmen an ihrer Stelle einzusetzen, sofern sie sich nicht mit einer Zahlung auf die Wertpapiere in Verzug befindet. Eine Ersetzung der Emittentin durch ein verbundenes Unternehmen kann eine Erhöhung oder Veränderung der Risiken für die Investoren aus den Wertpapieren bedeuten. Mit der Schuldnerersetzung trägt der Investor das Ausfallrisiko der neuen Schuldnerin. Ist die finanzielle Ausstattung der neuen Schuldnerin schlechter als die der Emittentin, erhöht sich dieses Ausfallrisiko für die Investoren. Da die Investoren zum Zeichnungszeitpunkt die etwaige neue Schuldnerin nicht kennen, können sie auch die Bonität nicht beurteilen.

3.3.2 Risiken in Bezug auf die von der Emittentin gehaltenen Beteiligungsgesellschaften und den Immobilieninvestitionen

Die Emittentin wird das aufgenommene Kapital vollständig in zwei Beteiligungsgesellschaften investieren, die damit jeweils eine Immobilie in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) erwerben werden. Nachfolgend werden Risiken der Investition in die Beteiligungsgesellschaften und den daraus ergebenden mittelbaren Investitionen in die Immobilien in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) erläutert.

3.3.2.1 Risiko der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften

Mit der beabsichtigten Investition des eingesammelten Kapitals in die Beteiligungsgesellschaften trägt die Emittentin das Risiko der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften, z.B. bei Zahlungsunfähigkeit. In der Folge würde die Emittentin mangels Rückflüssen aus den Beteiligungsgesellschaften nicht in der Lage sein, die Ansprüche der Investoren aus den Wertpapieren zu erfüllen. Für die Investoren würde dies einen Totalverlust ihrer Investition bedeuten.

3.3.2.2 Risiko höherer Kosten für die Projektentwicklung

Es besteht das Risiko, dass die Kosten, die die Beteiligungsgesellschaften für die Entwicklung der Immobilien aufwenden müssen, höher ausfallen als angenommen. Grund hierfür können z.B. fehlende Zahlungs- und Leistungsfähigkeit von Vertragspartnern sowie Umweltrisiken, Altlasten, Bau- oder Planungsfehler sowie Verstöße gegen gesetzliche oder behördliche Auflagen sein. Auch Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen können Einfluss auf die Kosten der Projekte haben. Die Beteiligungsgesellschaften investieren das Emissionskapital zudem jeweils gestaffelt nach Baufortschritt in die Immobilien. Auch durch während der Bauzeit sich verändernde Preise für Baumaterialien kann der Erwerb der Immobilien für die Beteiligungsgesellschaften teurer werden als ursprünglich kalkuliert. Dies kann dazu führen, dass die Beteiligungsgesellschaften die Immobilien nur in geringerer Qualität realisieren kann, wenn sie nicht anderweitig Kapital erhält. Für die Emittentin kann dies bedeuten, dass sie weniger Rückflüsse aus den Beteiligungen an den Beteiligungsgesellschaften erhält und die Einnahmen nicht ausreichen, um die Ansprüche der Investoren zu befriedigen. Für die Investoren kann dies zum Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen.

3.3.2.3 Generelle Planungsrisiken

Bei einer Projektentwicklung können sich Risiken beispielsweise durch Änderungen in der Leitplanung und den planerischen Rahmenbedingungen und Verzögerungen bei der Erteilung der Baugenehmigung, Gebühren und Kostenerhöhungen sowie Fertigstellungsrisiken ergeben. Der Erfolg der Verwertung von geplanten Projekten ist zudem von der Nachfragesituation im Zeitpunkt der Planvollendung abhängig. Bei Veräußerung können selbst bei Anwendung größter kaufmännischer Sorgfalt Gewährleistungsansprüche des Käufers oder sonstiger Dritter bestehen, für die die Beteiligungsgesellschaften haften. Dies kann das Betriebsergebnis und die Zahlungsfähigkeit der Beteiligungsgesellschaften und damit letztlich auch der Emittentin beeinträchtigen und die Emittentin könnte infolgedessen nicht oder nur teilweise in der Lage sein, die Wertpapiere zurückzubezahlen.

3.3.2.4 Risiken aus der Marktentwicklung

Die von der Emittentin mittelbar über die Beteiligungsgesellschaften gehaltenen Immobilien durchlaufen Marktzyklen und unterliegen Wertschwankungen. Der Wert und die Ertragskraft der in den Beteiligungsgesellschaften gehaltenen Immobilien wird von verschiedenen externen Faktoren bestimmt, die von der Emittentin und den Beteiligungsgesellschaften nicht beeinflusst werden können. Hierzu zählen eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, eine Verschlechterung der Standorte in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), ein steigendes Angebot alternativer Kaufangebote, die Verschlechterung von Finanzierungskonditionen und ein vermindertes Kaufinteresse an Immobilien. Eine ungünstige Marktentwicklung kann sich damit nachteilig auf die Rückflüsse der Beteiligungsgesellschaften aus den Immobilien auswirken. Die für die Immobilien erzielbaren Veräußerungslöse, die für eine Rückzahlung am Ende der Laufzeit an die Investoren benötigt werden, können sich anders als kalkuliert entwickeln. Fallen die Gewinne aus der Veräußerung der Immobilien zu gering aus, kann auch die Erfüllung der Zins- und Rückzahlungsansprüche der Emittentin gegenüber den Investoren gefährdet sein.

3.3.2.5 Währungs- und Wechselkursrisiko

Da die Beteiligungsgesellschaften ihre Investitionen in einer Fremdwährung (andere Währung als dem Euro) tätigen und in der Fremdwährung auch Rückflüsse erzielen, die Emittentin jedoch über die Emission der Wertpapiere Beträge in Euro aufnimmt und den Investoren die Beträge in Euro schuldet, besteht ein Währungs- und Wechselkursrisiko. Die Zentralbanken der Länder können die Nachfrage nach Geld beeinflussen, indem sie die Geldmenge anpassen oder die Zinssätze ändern. Wenn der Zinssatz sinkt, kann dies zu einer Abwertung (Wertminderung) der jeweiligen Währung führen. Durch Inflation kann die Nachfrage nach einer Währung und somit auch ihr Wert sinken. Auch die wirtschaftlichen und politischen Bedingungen eines Landes können einen negativen Einfluss auf eine lokale Währung haben, indem lokale Konflikte oder sogar Kriege zu einer geringeren Nachfrage nach einer lokalen Währung führen. Dies kann einen großen Einfluss auf die Höhe des Wechselkursrisikos haben, dem die Emittentin und die Beteiligungsgesellschaften ausgesetzt sind. Das Vermögen, die Rendite und die Zahlungsfähigkeit der Emittentin und der Beteiligungsgesellschaften können durch eine Währungsabwertung negativ beeinflusst werden. Wechselkurse können sich jederzeit ändern. Bei ungünstigen Kursveränderungen steht den Beteiligungsgesellschaften und der Emittentin weniger Kapital für Investitionen zur Verfügung als geplant. Es besteht dadurch das Risiko, dass der Emittentin und den Beteiligungsgesellschaften nicht genügend Kapital zur Verfügung steht, um die beabsichtigten Immobilieninvestitionen insgesamt erfolgreich umzusetzen bzw. geringere Rückflüsse erzielt als erwartet. Im schlimmsten Fall verfügt die Emittentin dadurch über nicht genügend Kapital, um die Ansprüche der Investoren gegen die Emittentin vollständig zu erfüllen.

3.3.2.6 Rechtliche und politische Risiken

Die Beteiligungsgesellschaften und die Immobilien sind in den Vereinigten Arabischen Emiraten, sodass deutsches Recht keine Anwendung findet bzw. im Fall von Rechtsstreitigkeiten der Beteiligungsgesellschaften der Gerichtsstand außerhalb Deutschlands ist. Die Beteiligungsgesellschaften unterliegen ausländischen Rechts, deren Grundsätze und Anwendung nicht unbedingt den deutschen und europäischen Regelungen entsprechen. Das gilt auch für die Rechtsdurchsetzung. Aus der Anwendung ausländischen Rechts resultierende Rechte und Pflichten der Beteiligungsgesellschaften bzw. der Emittentin können von denen in Deutschland zum Nachteil der Beteiligungsgesellschaften bzw. der Emittentin abweichen. Beim Erwerb von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sind Risiken, die sich aus der Gesellschaftsform ergeben, Risiken im Zusammenhang mit dem möglichen Ausfall von Gesellschaftern, Risiken einer nicht erkannten Belastung der Gesellschaftsanteile und Risiken der Änderungen der steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Politische oder rechtliche Entwicklungen einschließlich der Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen können von den Beteiligungsgesellschaften und/oder der Emittentin nicht oder zu spät erkannt werden oder zu Beschränkungen hinsichtlich erwerbbarer oder bereits erworbener Vermögenswerte führen. Im schlimmsten Fall verfügt die Emittentin dadurch über nicht genügend Kapital, um die Ansprüche der Investoren gegen die Emittentin vollständig zu erfüllen.

3.3.2.7 Länderrisiko

Aus der Belegenheit der Immobilien im Ausland und den insgesamt abweichenden Rechts- und Steuersystemen können sich zusätzliche Risiken ergeben. Politische oder wirtschaftliche Instabilitäten in den Vereinigten Arabischen Emiraten können sich negativ auf die Investitionen in die Beteiligungsgesellschaften auswirken. So kann sich die Nachfrage am Immobilienmarkt durch Instabilitäten reduzieren, was zu einem Preisrückgang am Immobilienmarkt führen kann. Ein Verkauf der Immobilien wäre dann nur zu einem geringeren Preis möglich als erwartet. Auf Ebene der Emittentin würde dies zu geringeren Rückflüssen als erwartet führen. Für Investoren kann dies zum Ausbleiben der variablen Verzinsung und/oder zu Verlusten des eingesetzten Kapitals führen.

3.3.2.8 Risiko von Naturkatastrophen

Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Wirbelstürme und andere geologische Gefahren müssen bei der Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Immobilien berücksichtigt werden. Auch andere schwere Wetterphänomene wie starker Wind, Hagel und Sandstürme und Blitzschlag können Schäden an den Immobilien verursachen. Solche Wetter- und andere Naturkatastrophen können die Kosten erhöhen und die Einnahmen der Betreibergesellschaften verringern. Es besteht dadurch das Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaften nicht genügend Kapital zur Verfügung stehen, um die Immobilienprojekte insgesamt erfolgreich umzusetzen bzw. geringere Rückflüsse erzielt werden als erwartet. Im schlimmsten Fall verfügt die Emittentin dadurch über nicht genügend Kapital, und ist infolgedessen nicht oder nur teilweise in der Lage, die Rückzahlung der Wertpapiere vorzunehmen.

3.3.2.9 Versicherungsrisiko

Wenngleich die Immobilien der Beteiligungsgesellschaften gegen Risiken im marktüblichen Umfang versichert sind, besteht das Risiko, dass einzelne Gefahren nicht versicherbar sind, der Versicherungsschutz versagt oder der Versicherungsschutz zu gering ausfällt. Die Versicherungspolicen decken möglicherweise nicht alle vorhersehbaren und unvorhersehbaren Ereignisse ab, und die Beteiligungsgesellschaften können Verlusten und Reparaturkosten ausgesetzt sein, die das normale Betriebs- und Wartungsbudget überschreiten und vom jeweiligen Versicherungsvertrag nicht umfasst und daher nicht erstattungsfähig sind. In allen beschriebenen Fällen würden sich in der Folge die Rückflüsse der Emittentin aus den Investitionen in die Beteiligungsgesellschaften verringern. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass sich infolge von Versicherungsschäden eine Erhöhung der Konditionen oder sogar eine Kündigung durch die Versicherung ergibt. Sollte im Schadensfall die Versicherung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, müssten die Beteiligungsgesellschaften mit höheren Kosten rechnen. Höhere Versicherungsaufwendungen können das Betriebsergebnis und die Zahlungsfähigkeit der Beteiligungsgesellschaften und damit der Emittentin beeinträchtigen.

3.3.3. Risiko von Interessenkonflikten

Aufgrund personeller und gesellschaftsrechtlicher Verflechtungen zwischen der Emittentin, den Beteiligungsgesellschaften und der FELS besteht das Risiko von Interessenkonflikten. Der Geschäftsführer und mittelbare Gesellschafter der Emittentin, Herr Jens Labusch, ist zugleich Geschäftsführer und mittelbarer Gesellschafter der FELS. Die Entscheidungen von Herrn Jens Labusch in seiner Rolle als Geschäftsführer und mittelbarer Gesellschafter der Emittentin liegen damit möglicherweise nicht allein im Interesse der Emittentin und können für die Emittentin nachteilig sein. Solche Entscheidungen können für die Emittentin nachteilig sein und sich auf die Erfüllung der Ansprüche der Emittentin gegenüber den Investoren negativ auswirken.

3.3.4 Risiken aufgrund der Beschaffenheit der Wertpapiere

Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die aufgrund der Beschaffenheit der Wertpapiere bestehen.

3.3.4.1 Ausfallrisiko der Emittentin

Die Emittentin übt ihre Geschäftstätigkeit derzeit noch nicht aus. Die Emittentin wird erst durch die Verwendung der geplanten Erlöse in die Lage versetzt, die beabsichtigte Geschäftstätigkeit umzusetzen und damit die Ansprüche der Investoren aus den Wertpapieren zu erfüllen. Die Investoren der Wertpapiere tragen vollständig die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit der Emittentin, d.h. das Risiko, dass die Emittentin vorübergehend oder endgültig nicht zur termingerechten Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Investoren aus den Wertpapieren in der Lage ist. Die Zahlungsunfähigkeit der Emittentin bedeutet für den Investor einen Totalverlust der eingesetzten Investitionsmittel.

3.3.4.2 Qualifizierter Rangrücktritt (mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre)

Sämtliche Ansprüche der Investoren aus den Wertpapieren (insbesondere die Rückzahlungs- und Verzinsungsansprüche) unterliegen einem qualifizierten Rangrücktritt (einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre bzw. Zahlungsvorbehalt). Die qualifizierte Nachrangklausel gilt sowohl vor als auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie im Falle des Liquidationsverfahrens. Die Ansprüche sind dauerhaft in ihrer Durchsetzung gesperrt, solange und soweit die Krise der Emittentin nicht behoben wird. Dadurch tragen die Investoren ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das eines regulären Fremdkapitalgebers (eigenkapitalähnliche Haftungsfunktion). Trotz der eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion erhalten Investoren keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte und haben damit nicht die Möglichkeit, auf die Realisierung des unternehmerischen Risikos einzuwirken. Insbesondere haben Investoren nicht die Möglichkeit, verlustbringende Geschäftstätigkeiten der Emittentin zu beenden, ehe das eingebrachte Kapital verbraucht ist.

Die Investoren können gegen die Emittentin nur insoweit Zahlungsansprüche geltend machen, als dies nicht zu einem Insolvenzgrund bei der Emittentin (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) führen würde. Die Forderungen der Investoren können nur aus künftigen Jahresüberschüssen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freiem Vermögen, das nach Befriedigung aller anderen Gläubiger der Emittentin verbleibt, befriedigt werden. Dies kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Forderungen der Investoren aus den Wertpapieren führen.

3.3.4.3 Mögliche Verlängerung der Kapitalbindung

Aufgrund des qualifizierten Rangrücktritts mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre können die Wertpapiere nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei der Emittentin nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängert sich faktisch die Laufzeit der Wertpapiere bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Würde die wirtschaftliche Schieflage der Emittentin nicht behoben, würde dies zum Teil- oder Totalverlust des investierten Kapitals führen.

3.3.4.4 Keine Einlagensicherung

Die Wertpapiere stellen keine Einlage dar und unterliegen daher keiner gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwilligen Einlagensicherung. Bei Ausfall der Emittentin werden an die Investoren keine Zahlungen von Seiten Dritter (z.B. einem Einlagensicherungsfonds) geleistet.

3.3.4.5 Fehlende Besicherung der Wertpapiere

Da die Wertpapiere unbesichert sind, könnte ein Investor im Insolvenzfall der Emittentin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche (soweit diese überhaupt bestehen) aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Investoren nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

3.3.4.6 Eingeschränkte Handelbarkeit

Die Ansprüche der Investoren gegen die Emittentin aus den Wertpapieren können nur gemeinsam mit den diese repräsentierenden kryptographischen Token übertragen werden. Die Wertpapiere können möglicherweise nicht veräußert werden, weil kein geregelter Markt für den Handel der Wertpapiere besteht. Ein Listing der Wertpapiere zum Handel auf einer oder mehreren Handelsplattformen ist derzeit nicht beabsichtigt. Die Investoren haben keinen einen Anspruch gegen die Emittentin, dass die Wertpapiere zum Handel zugelassen werden. Soweit die Emittentin für die Möglichkeit der Veräußerung der Wertpapiere einen Liquiditätsprovider einbezieht, ist gleichwohl ungewiss, ob sich tatsächlich ein Handel der Wertpapiere entwickelt. Das Risiko, dass ein Investor keinen Käufer für die Wertpapiere findet oder nur zu einem aus seiner Sicht zu geringen Preis verkaufen kann, trägt allein der Investor. Die Wertpapiere können sich auch als vollkommen illiquide herausstellen. Für Investoren mit kurzfristigem Kapitalbedarf bedeutet dies, dass sie zum gewünschten Zeitpunkt grundsätzlich nicht über das eingesetzte Kapital verfügen können.

3.3.4.7 Keine staatliche Aufsicht

Die Verwendung der Erlöse aus dem öffentlichen Angebot unterliegen keiner staatlichen Aufsicht, sondern es entscheidet allein die Emittentin. Es gibt daher keinen staatlichen Schutz der Investoren und des von ihnen investierten Kapitals vor einer missbräuchlichen Verwendung der Erlöse. Bei einer missbräuchlichen Verwendung der Erlöse droht der Totalverlust der Investition.

3.3.4.8 Mindestlaufzeit, Wiederanlagerisiko

Die Wertpapiere haben eine feste Laufzeit und können von den Investoren während dieser Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Für Investoren mit kurzfristigem Kapitalbedarf bedeutet dies, dass sie zum gewünschten Zeitpunkt grundsätzlich nicht über das eingesetzte Kapital verfügen können. Sollte die Emittentin von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, besteht für die Investoren das Risiko, dass sie das freigewordene Kapital nicht oder im Verhältnis zu den hier vereinbarten Konditionen nur zu ungünstigeren Konditionen anderweitig anlegen können.

3.3.4.9 Keine Einflussnahme- und Mitwirkungsrechte

Die Wertpapiere begründen ausschließlich schuldrechtliche Ansprüche gegen die Emittentin und gewähren keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und/oder Stimmrechte an bzw. in der Gesellschafterversammlung der Emittentin. Es können in der Gesellschafterversammlung der Emittentin Gesellschafterbeschlüsse gefasst werden, die sich nachteilig für die einzelnen Investoren auswirken können. Die Investoren haben keine Möglichkeit, auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin Einfluss zu nehmen. Dies gilt auch für die Verwendung des durch die Ausgabe der Wertpapiere eingeworbenen Kapitals. Aus den Wertpapieren ergeben sich keine Ansprüche, auf irgendeine Art und Weise auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin Einfluss zu nehmen. Fehlerhafte oder ungünstige Entscheidungen wirken sich unmittelbar auch nachteilig auf die Investitionen der Investoren aus, ohne dass diese die Möglichkeit hätten, solche nachteilige Maßnahmen zu beenden oder Gegenmaßnahmen einzuleiten.

3.3.5 Risiken aufgrund des Einsatzes neuer Technologien (Tokenisierung)

In dieser Kategorie werden nachfolgend die Risiken dargestellt, die sich aufgrund der Verknüpfung des Wertpapiers mit einem kryptographischen Token ergeben.

3.3.5.1 Technologie- bzw. Blockchain-Risiken

Die Emittentin nutzt über die Ausgabe von kryptographischen Token mit der Blockchain-Technologie eine verhältnismäßig junge und wenig erprobte Technologie. Für die Investoren besteht das Risiko, dass diese Technologie technischen Schwierigkeiten ausgesetzt ist oder ihre Funktionsfähigkeit durch äußere Einflüsse beeinträchtigt wird. Durch einen teilweisen oder vollständigen Zusammenbruch der für die Token relevanten Blockchain könnte dem Investor der Zugang zu seinen Token vorübergehend und endgültig unmöglich werden. Für die Investoren kann dies bedeuten, dass sie ihre Token und damit auch die Rechte aus den Wertpapieren vorübergehend nicht übertragen können. Dies gilt so lange, bis durch die Emittentin Ersatztoken für die ausgegebenen (nicht funktionsfähigen) Token ausgegeben werden. Für Investoren, die ihre Wertpapiere in der Zwischenzeit verkaufen möchten, kann dies zu Verlusten führen.

3.3.5.2 Risiken der Nutzung einer Verwahrlösung

Die Token werden für die Investoren in einer von einem qualifizierten Kryptoverwahrer eingerichteten Omnibus-Wallet verwahrt. Eine Übertragung an ein externes Wallet ist grundsätzlich ausgeschlossen. Es besteht das Risiko, dass die technische Verwahrlösung fehlerhaft ist oder sonst Gegenstand von Cyberangriffen oder physischen Angriffen werden kann. Dies kann dazu zu führen, dass Investoren vorübergehend oder dauerhaft nicht über ihre Token verfügen können. Dies gilt so lange, bis durch die Emittentin Ersatztoken für die ausgegebenen (nicht funktionsfähigen) Token ausgegeben werden. Für Investoren, der ihre Wertpapiere in der Zwischenzeit verkaufen möchte, kann dies zu Verlusten führen.

3.3.5.3 Programmierfehler im Smart Contract

Die Schaffung, die Übertragung und die Zuordnung von Token erfolgt durch einen sog. Smart Contract auf der verwendeten Blockchain. Durch Programmierfehler und Sicherheitslücken bei Smart Contracts kann der Zugriff auf Token für Investoren vorübergehend oder endgültig unmöglich werden. Dies kann dazu zu führen, dass Investoren vorübergehend oder dauerhaft nicht über ihre Token verfügen können. Dies gilt so lange, bis durch die Emittentin Ersatztoken für die ausgegebenen (nicht funktionsfähigen) Token ausgegeben werden. Für Investoren, die ihre Wertpapiere in der Zwischenzeit verkaufen möchten, kann dies zu Verlusten führen.

3.3.5.4 Cyberangriffe auf die technische Infrastruktur

Mit der Nutzung von dezentralen technischen Infrastrukturen sind Risiken verbunden. Es besteht das Risiko von Hackerangriffen auf die von der Emittentin genutzte Blockchain. Über Funktionen im Smart Contract kann die Übertragung von Token beschränkt oder ausgeschlossen werden; auch können über diese Funktionen Übertragungen ausgelöst werden. Cyberangriffe können zudem zum Ausfall von Hard- und/oder Softwaresystemen führen. Dies kann dazu zu führen, dass Investoren vorübergehend oder dauerhaft nicht über ihre Token verfügen können. Dies gilt so lange, bis durch die Emittentin Ersatztoken für die ausgegebenen (nicht funktionsfähigen) Token ausgegeben werden. Für Investoren, der ihre Wertpapiere in der Zwischenzeit verkaufen möchten, kann dies zu Verlusten führen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Wert einer Vermögensanlage sowohl steigen als auch fallen kann. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Anlageergebnisse aus der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu. Sie müssen deshalb bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals hinzunehmen. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass Sie beim Verkauf von Finanzinstrumenten weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, die nachfolgenden Risikohinweise zu lesen, bevor Sie die Online-Plattform FELS nutzen. Diese Risikohinweise dienen ausschließlich Ihrer Unterrichtung über die Grundlagen sowie Chancen und Risiken der gegenwärtig auf der Plattform FELS angebotenen Anlageformen. Sie stellen keine Anlageberatung und keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bitte beachten Sie, dass diesen Risikohinweisen erst dadurch individuelle Bedeutsamkeit zukommt, wenn zugleich Ihre persönliche Anlagestrategie und persönlichen Anlageziele berücksichtigt werden.[1]

[1] Die in diesen Risikohinweisen erläuterten Finanzinstrumente können grundsätzlich an Privatkunden und professionelle Kunden vertrieben werden. Alle über die Plattform handelnden Kunden werden von uns als Privatkunden eingestuft.

Vorvertragliche Informationen bei Fernabsatzverträgen über Wertpapierdienstleistungen über die Online-Plattform FELS

und

KUNDENINFORMATIONEN NACH § 63 Abs. 7 WpHG

(Version 1.0 – gültig bis auf Weiteres)

Dieses Dokument wird den Kunden vor Vertragsabschluss in der jeweils gültigen Version auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Im Zeitverlauf können Änderungen an diesem Dokument vorgenommen werden, die jeweils gültige Version ist stets auf unserer Webseite https://fels.finance abrufbar.  

Die FELS wealth GmbH (nachfolgend auch "FELS wealth“, “Wertpapierdienstleistungsunternehmen" oder "wir/uns") stellt dem Kunden zur Erfüllung ihrer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 EGBGB in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB die nachfolgenden Informationen im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen zur Verfügung, die über die Online-Plattform FELS (nachfolgend auch „Plattform") angeboten werden (Abschnitt I.). Darüber hinaus erhält der Kunde die Widerrufsbelehrung (Abschnitt II.). Zudem stellt FELS wealth als Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur Erfüllung ihrer Kundeninformationspflichten gemäß § 63 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz ("WpHG") Informationen über FELS wealth selbst, die von der FELS wealth erbrachten Wertpapierdienstleistungen, die angebotenen Finanzinstrumente, über Ausführungsplätze und alle Kosten und Nebenkosten zur Verfügung. Darüber hinaus stellt FELS wealth den Kunden Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten und über ihre Ausführungsgrundsätze zur Verfügung (Abschnitte III – VI).

Abschnitt I.

Informationen gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB

1. Identität des Wertpapierdienstleistungsunternehmens

Die über die Plattform angebotenen Wertpapierdienstleistungen werden von FELS wealth erbracht. Die FELS wealth GmbH mit Sitz in Kelkheim (Taunus) ist ein Unternehmen der FELS Group GmbH und ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Königstein unter der Handelsregisternummer HRB 10236 eingetragen.

2. Hauptgeschäftstätigkeit des Wertpapierdienstleistungsunternehmens

FELS wealth bietet über die Plattform Wertpapierdienstleistungen in Form der Anlagevermittlung an. Anlagevermittlung ist die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Die wesentlichen Merkmale der über FELS erbrachten Wertpapierdienstleistungen können Sie den unter Ziffer 6 dargestellten Informationen entnehmen.

3. Zuständige Aufsichtsbehörde

Die FELS wealth ist ein zugelassenes Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit der Erlaubnis zum Betreiben von unter anderem der Anlagevermittlung, der Abschlussvermittlung und der Finanzportfolioverwaltung nach § 2 Abs. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24–28, 60439 Frankfurt am Main, und Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und die Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Str. 14, 60431 Frankfurt am Main beaufsichtigt.

4. Ladungsfähige Anschrift des Wertpapierdienstleistungsunternehmens und Angaben zur Kommunikation

FELS wealth GmbH

Dieselstraße 2
65779 Kelkheim

Telefon: +49 6195 8103 992
E-Mail: service@fels.finance
Internet: https://fels.finance

5. Vertretungsberechtigte des Wertpapierdienstleistungsunternehmens

Der gesetzlich Vertretungsberechtigte der FELS wealth ist der Geschäftsführer Jens Labusch.

Rechtsgeschäftlich Vertretungsberechtigte der FELS wealth GmbH sind die Prokuristen

Alex Brinkmann,
Damun Dadkhah,
Carsten Gering,
Christina Genevieve Wahl

6. Wesentliche Merkmale der Wertpapierdienstleistungen

FELS wealth stellt die Plattform zur Verfügung, über die den Kunden verschiedene Wertpapierdienstleistungen und Anlageprodukte von Dritten (z.B. Emittenten) angeboten werden. Gegenstand der Wertpapierdienstleistungen können verschiedene Arten von Anlageprodukten sein:

  • Direkt von Emittenten angebotene Wertpapiere sui generis (Security Token) oder Kryptowertpapiere („digitale Wertpapiere“)

  • An Finanzmärkten handelbare Finanzinstrumente wie Aktien, Anleihen etc. („handelbare Finanzinstrumente“)

  • Kryptowerte im Sinne der Verordnung (EU) 2023/1114 („MiCAR“)

Bei von Emittenten angebotenen digitalen Wertpapieren nimmt FELS wealth die Angebote der Kunden zum Erwerb auf der Plattform entgegen und leitete diese an die jeweilige Emittentin weiter (Anlagevermittlung).

Die Ausführung von Handelsaufträgen über an Handelsplätzen handelbare Finanzinstrumente oder Kryptowerte und die Verwahrung der angeschafften Werte (einschließlich der digitalen Wertpapiere) für den Kunden erfolgt nicht durch FELS wealth, sondern ausschließlich durch ausgewählte Partner. Die FELS wealth nimmt die Handelsaufträge entgegen und leitete diese an die jeweiligen Partner für die Ausführung weiter. Die Partner agieren als Finanzkommissionär, indem sie die Kundenaufträge in eigenem Namen auf Rechnung des Kunden ausführen, sowie als Verwahrungsinstiut, indem sie die erworbenen Finanzinstrumente verwahren .Je nach gewünschter Inanspruchnahme der verschiedenen Produkte eröffnet der Kunde ein oder mehrere Depotkonten bzw. für die Verwahrung von Kryptowerte oder kryptographische Instrumenten bzw. die Sicherung von Private Keys eine „Wallet“ bei einer oder mehreren an die Plattform angeschlossenen Partner. Der Kunde füllt seinen Antrag auf Eröffnung eines Depotkontos oder Kryptoverwahrvertrags (sog. „Kontoeröffnungsantrag") über die Plattform aus und beauftragt die FELS wealth damit, den Kontoeröffnungsantrag an den Partner weiterzuleiten. FELS wealth wird dem Kunden in diesem Zusammenhang die erforderlichen Hinweise und Informationen des Partners zur Verfügung stellen. Die verbindliche Entscheidung über die Entgegennahme von Handelsaufträgen, die Eröffnung eines Depotkontos bzw. einer Wallet sowie die zugrundeliegenden Vertragsbedingungen für das Depotkonto bzw. einer Wallet und die Ausführung von Aufträgen obliegen dem jeweiligen Partner. Nach der Ausführung von Handelsaufträgen erhält der Kunde eine Ausführungsbestätigung.

7. Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt

Die Registrierung für die Plattform erfolgt in zwei Schritten.

Für die einfache Registrierung ist zunächst lediglich die Angabe der E-Mail-Adresse des Kunden und eines Passworts erforderlich. Der Kunde erhält eine E-Mail mit Bestätigungslink. Diese E-Mail ist ein Angebot unsererseits auf Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Plattform (sog. „Nutzungsvertrag“). Sobald der Kunde die E-Mail-Adresse durch Klicken auf den Bestätigungslink bestätigt, kommt der Nutzungsvertrag zustande.

Auf dem Nutzungsvertrag aufbauend kann der Kunde mit uns einen Vertrag über die Erbringung einer Wertpapierdienstleistung (nachfolgend „Wertpapierdienstleistungsvertrag") abschließen, der es dem Kunden ermöglicht, Geld über die Plattform anzulegen. Gegenstand des Wertpapierdienstleistungsvertrags sind die unter Ziffer 6 beschriebenen Wertpapierdienstleistungen der FELS wealth.

Dafür muss der Kunde die Registrierung über die entsprechende Schaltfläche im Kundenprofil vollständig abschließen. Hierfür muss er bestimmte persönliche Daten hinterlegen.

Unter anderem muss der Kunde Angaben über seine bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen mit bestimmten Finanzinstrumenten und Wertpapierdienstleistungen machen. Dies ist erforderlich, damit FELS wealth die Angemessenheit der Finanzinstrumente für den Kunden beurteilen kann.

In der Folge muss der Kunde mittels der entsprechenden Checkboxen bestätigen, dass er die dort aufgelisteten Vertragsunterlagen erhalten hat. Sodann gibt der Kunde mittels Klicken der entsprechenden Schaltfläche „Jetzt Vertrag über kostenpflichtige Wertpapierdienstleistung abschließen" ein Angebot auf Abschluss eines Wertpapierdienstleistungsvertrags ab. Die Vertragsunterlagen werden unverzüglich per E-Mail übermittelt. Die Vertragsunterlagen werden dem Kunden zudem jederzeit auf Anfrage erneut per E-Mail oder in Papierform zur Verfügung gestellt. Zusammen mit den per E-Mail übermittelten Vertragsunterlagen erhält der Kunde eine Zugangsbestätigung seines Angebots. Darüber hinaus wird eine Kundenidentifikation und -legitimation über ein Video-Ident-Verfahren durchgeführt. Nach positiver Entscheidung über den Abschluss des Wertpapierdienstleistungsvertrags mit dem Kunden und Eröffnung des Kundenkontos beim Partner erhält der Kunde die Vertragsbestätigung per E-Mail. Der Wertpapierdienstleistungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde die Vertragsbestätigung erhalten hat.

FELS wealth leitet auch die Kundenidentifikation und -legitimation an die Partner weiter, sodass ein weiteres Identifikations- und Legitimationsverfahren in der Regel nicht erforderlich ist

FELS wealth handelt bei der Anlagevermittlung als Bote des Kunden, indem sie Aufträge über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten entgegennimmt und weiterleitet bzw. bei der Abschlussvermittlung als Stellvertreter des Kunden, indem sie Finanzinstrumente im Namen des Kunden für Rechnung des Kunden anschafft und veräußert.

Darüber hinaus handelt FELS wealth als Bote der angeschlossenen Partner.

Für den Nutzungsvertrag und den Wertpapierdienstleistungsvertrag gelten im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FELS wealth GmbH für die Nutzung der Plattform (sog. „AGB FELS") sowie die einschlägigen Besonderen Geschäftsbedingungen.

8. Gesamtpreis der Wertpapierdienstleistungen einschließlich aller Preisbestandteile

Durch den Vertragsschluss mit uns entstehen dem Kunden keine laufenden Kosten.

Sofern der Kunde manuell Handelsaufträge über an Handelsplätzen gehandelte Finanzinstrumente über die Plattform erteilt, wird ein Entgelt für die Ausführung der Handelsaufträge seitens FELS wealth (sog. „Order-Entgelt") fällig. Das Order-Entgelt der FELS wealth und das etwaige vom Partner erhobenen Entgelt (sog. "Order-Entgelt des Partners ") bilden zusammen das Gesamt-Order-Entgelt.

Für die Anlagevermittlung über die Anschaffung von Digitalen Wertpapieren direkt bei dem Emittenten nehmen wir keine Gebühren. Soweit der Kunde an den Emittenten den Anlagebetrag zzgl. Agio bezahlt, können wir hiervon – abhängig von der Vereinbarung mit dem jeweiligen Emittenten – einen Anteil bekommen.

Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis, das auf dieser Seite abrufbar ist.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir das obengenannte Order-Entgelt vereinnahmen. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe des Order-Entgelts und der Vergütung gemäß den gesetzlichen Regelungen des Rechts der Geschäftsbesorgung (vgl. §§ 675, 667 BGB) besteht nicht. Die Order-Entgelte ermöglichen es uns, die Dienstleistungen dem Kunden gegenüber erbringen zu können.

9. Kosten und Steuern, die nicht über das Wertpapierdienstleistungsunternehmens abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden

Es können zusätzliche Kosten, insbesondere seitens der Partner, und Steuern anfallen. Es gelten das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die steuerlichen Hinweise der jeweiligen Partner. Über FELS wealth werden keine Steuern für den Kunden abgeführt.

10. Risikohinweis

Die Wertpapierdienstleistungen beziehen sich auf den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind und deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die FELS wealth und die Partner keinen Einfluss haben. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge. Ausführliche Informationen können dem Dokument „Risikohinweise für die Nutzung der Online-Plattform FELS" (sog. „Risikohinweise FELS") sowie gegebenenfalls den Risikohinweisen der ausführenden Partner bzw. produktspezifischen Risikoinformationen entnommen werden.

11. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen und Gültigkeitsdauer der angegebenen Preise

Die angezeigten Preise der handelbaren Finanzinstrumente auf der Plattform aktualisieren sich stetig, somit kann eine Gültigkeitsdauer nicht festgelegt werden. Für die Ausübung zu dem angezeigten Preis kann keine Preisgarantie gegeben werden.

Die im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Order-Entgelte und Transaktionskostenpauschalen der Partner sind jeweils bis auf Weiteres gültig. Die Order-Entgelte werden dem Kunden angezeigt, sofern er FELS wealth manuell mit der Weiterleitung eines Handelsauftrags beauftragt. Außerdem erhält der Kunde die Aufstellung der Kosten bei allen Handelsaufträgen per Email übersandt, sofern die Handelsaufträge manuell durch den Kunden in Auftrag gegeben wurden. Änderungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses werden nach Maßgabe der Bestimmungen in den AGB FELS umgesetzt.

Die maßgeblichen Regelungen über Änderungen der Vertragsbedingungen einschließlich des Preis- und Leistungsverzeichnisses der angeschlossenen Partner obliegen den jeweiligen Partnern.

Die für die digitalen Wertpapiere bereitgestellten Informationen gelten während des jeweiligen Angebotszeitraums.

12. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung

Etwaige Order-Entgelt und Transaktionskostenpauschalen der Partner werden vom jeweiligen Partner in Rechnung gestellt. Die Order-Entgelte der FELS wealth werden, abhängig vom jeweiligen Partner, direkt von FELS wealth, oder vom Partner eingezogen und an FELS wealth weitergeleitet. Für die Zahlung von etwaigen weiteren Gebühren zugunsten der Partner gelten die Vertragsbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis des jeweiligen Partners.

FELS wealth erfüllt ihre Pflichten aus dem Nutzungsvertrag, indem sie dem Kunden den Zugang zu der Plattformnach Maßgabe der AGB FELS gewährt. FELS wealth erfüllt ihre Pflichten aus dem Wertpapierdienstleistungsvertrag, indem sie Handelsaufträge bzw. Kaufaufträge des Kunden und/oder Kontoeröffnungsanträge samt Kundenidentifikation und -legitimation auf elektronischem Weg an die angeschlossenen Partner und direkt an den jeweiligen Emittenten weiterleitet.

13. Kosten für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln

Dem Kunden werden von FELS wealth keine Kosten für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, E-Mail, SMS, Kommunikation über die Plattform) in Rechnung gestellt. Es gelten die jeweiligen Konditionen des Telekommunikationsanbieters des Kunden. Für etwaige Telekommunikationsentgelte der Partner gelten die Vertragsbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis des jeweiligen Partners.

 

14. Widerrufsrecht

Mit Abschluss des Wertpapierdienstleistungsvertrags hat der Kunde ein Widerrufsrecht. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der Widerrufsbelehrung. Bei mehreren Widerrufsberechtigten steht das Widerrufsrecht jedem einzeln zu. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

FELS wealth weist den Kunden darauf hin, dass er im Falle des Widerrufs des Vertrages zur Zahlung von Wertersatz für die von uns erbrachten Dienstleistungen nur verpflichtet ist, wenn er ausdrücklich zustimmt, dass das Wertpapierinstitut vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

Soweit der Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen wird und der Kunde zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Finanzdienstleistung begonnen wird, hat der Kunde Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Finanzdienstleistung zu leisten. Der zu leistende Wertersatz bemisst sich nach der vertraglich vereinbarten Vergütung, die bis zum Zugang des Widerrufs angefallen wäre (§357b BGB). Die Einzelheiten der vereinbarten Vergütung ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der FELS wealth.

Mit Eröffnung eines Depotvertrags bzw. eines Verwahrvertrags über die Plattform hat der Kunde ein Widerrufsrecht gegenüber dem Partner, über das der Kunde in den Vertragsunterlagen des Partners gesondert informiert wird.

Der Kunde hat beim Kauf von Digitalen Wertpapieren ein Widerrufsrecht gegenüber dem Emittenten, über das der Kunde von dem Emittenten gesondert belehrt wird.

Der Kunde hat kein Widerrufsrecht für einzelne Handelsaufträge in Bezug auf handelbare Finanzinstrumente. Es handelt sich um Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die FELS wealth und die Partner keinen Einfluss haben und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können (vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 8 BGB).

15. Mindestlaufzeit des Vertrags

Der Nutzungs- und Wertpapierdienstleistungsvertrag hat keine Mindestlaufzeit.

16. Vertragliche Kündigungsbedingungen und ggf. Vertragsstrafen

Der Kunde kann den Nutzungs- und Wertpapierdienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. FELS wealth kann den Nutzungs- und Wertpapierdienstleistungsvertrag jeweils unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Sowohl der Kunde als auch FELS wealth können den Nutzungs- und Wertpapierdienstleistungsvertrag jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt für FELS wealth insbesondere vor, wenn der Kunde entgegen Ziff. 7 dieses Abschnitts I. das beim Partner eingerichtete Depot- bzw. Wallet- und Verrechnungskonto bzw. Unterkonto nicht ausschließlich für die Ausführung von Handelsaufträgen verwendet, die über die Plattform vermittelt werden. Weiterhin liegt ein solcher wichtiger Grund für FELS wealth insbesondere vor, wenn der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Marktintegrität oder andere gesetzliche Vorschriften verstößt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalls entbehrlich (§ 323 Absatz 2 und Absatz 3 BGB). Unter bestimmten Voraussetzungen ist FELS wealth darüber hinaus berechtigt, das Konto des Kunden nach Maßgabe der AGB FELS zu sperren oder Vermittlungsaufträge abzulehnen.

Vertragsstrafen sind im Fall der Kündigung nicht vorgesehen.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Beziehungen zwischen dem Kunden und FELS wealth vor Abschluss des Nutzungs- und Wertpapierdienstleistungsvertrags sowie das Vertragsverhältnis und die gesamte Geschäftsbeziehung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für die Geschäftsverbindung mit Verbrauchern besteht keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.

18. Vertragssprache, Kommunikationsmittel und -sprache

Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden dem Kunden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags wird auf Deutsch geführt. Der Kunde kann FELS wealth unter der oben genannten Anschrift per Brief, telefonisch unter +49 6195 8103 992 sowie per E-Mail unter service@fels.finance erreichen.

19. Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen, die weder unter die Richtlinie 94/19/EU noch unter die Richtlinie 97/9/EG fallen

FELS wealth nimmt selbst keine Einlagen des Kunden entgegen. Dementsprechend bestehen seitens der FELS wealth weder ein Garantiefonds noch andere Entschädigungsregelungen. Für die Einlagensicherung seitens der Partner gelten die vertraglichen Regelungen und Hinweise der jeweiligen Partner. FELS wealth ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet.

Abschnitt II.

Widerrufsbelehrung

Abschnitt 1

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

FELS wealth GmbH

Dieselstraße 2
65779 Kelkheim

service@fels.finance

 

Abschnitt 2

Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen

Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:

  1. die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung;

  2. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde;

  3. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten;

  4. die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt;

  5. den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht

  6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;

  7. den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind;

  8. eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;

  9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;

  10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrundeliegende Vorschrift: § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

  11. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat;

  12. die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;

  13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt;

  14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;

  15. den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen.

  16. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die weder unter die gemäß der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 149; L 212 vom 18.7.2014, S. 47; L 309 vom 30.10.2014, S. 37) geschaffenen Einlagensicherungssysteme noch unter die gemäß der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger (ABl. L 84 vom 26.3.1997, S. 22) geschaffenen Anlegerentschädigungssysteme fallen.

 

Abschnitt 3

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Abschnitt III.

Kundeninformationen nach § 63 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz („WpHG“)

Die FELS wealth GmbH (nachfolgend auch "FELS wealth“, “Wertpapierdienstleistungsunternehmen" oder "wir/uns") stellt dem Kunden zur Erfüllung ihrer Kundeninformationspflichten gemäß § 63 Abs. 7 WpHG Informationen über FELS wealth selbst, die von FELS wealth erbrachten Dienstleistungen, die angebotenen Finanzinstrumente, über Ausführungsplätze und alle Kosten und Nebenkosten zur Verfügung.

  1. Allgemeine Informationen über die FELS wealth GmbH

a)    Identität des Wertpapierdienstleistungsunternehmens

Die über die Online-Plattform FELS (nachfolgend auch „Plattform") angebotenen Wertpapierdienstleistungen werden von FELS wealth erbracht. FELS wealth mit Sitz in Kelkheim (Taunus) ist ein Unternehmen der FELS Group GmbH und ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Königstein unter der Handelsregisternummer HRB 10236 eingetragen.

b)    Hauptgeschäftstätigkeit des Wertpapierdienstleistungsunternehmens

FELS wealth bietet über die Plattform FELS Wertpapierdienstleistungen in Form der Anlagevermittlung an. Anlagevermittlung ist die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten.

c)    Zuständige Aufsichtsbehörde

FELS wealth ist ein zugelassenes Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit der Erlaubnis zum Betreiben unter anderem der Anlagevermittlung, der Abschlussvermittlung und der Finanzportfolioverwaltung nach § 2 Abs. 2 WpIG und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin"), Marie-Curie-Str. 24–28, 60439 Frankfurt am Main und Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, und die Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Str. 14 14, 60431 Frankfurt am Main beaufsichtigt.

d)    Anschrift des Wertpapierdienstleistungsunternehmens und Angaben zur Kommunikation


FELS wealth GmbH
Dieselstraße 2
65779 Kelkheim

Telefon: +49 6195 8103 992
E-Mail: service@fels.finance
Internet: https://fels.finance

 

2. Vertragssprache, Kommunikationsmittel und -sprache

Die Vertragsbedingungen und Kundeninformationen nach § 63 Abs. 7 WpHG werden dem Kunden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt und die Kommunikation zwischen dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen und dem Kunden wird auf Deutsch geführt.

Der Kunde kann das Wertpapierdienstleistungsunternehmen unter der oben genannten Anschrift, Telefonnummer und E-Mail erreichen.  

Der Kunde kann Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten jedoch ausschließlich nach erfolgreicher Registrierung über die Plattform abgeben und damit insbesondere nicht schriftlich, per E-Mail oder telefonisch. Für die Orderaufgabe gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform FELS („AGB FELS“), die je nach in Anspruch genommenen Produkt jeweils anwendbaren Besonderen Geschäftsbedingungen, sowie die vertraglichen Bedingungen der jeweiligen Partner.

 

3. Kundeneinstufung

FELS wealth stuft alle FELS Kunden als Privatkunden ein. Privatkunden genießen das höchste Schutzniveau nach den Vorschriften des WpHG. Privatkunden haben grundsätzlich das Recht, generell oder für einzelne Geschäfte eine Einstufung als professioneller Kunden zu verlangen, womit eine Einschränkung des wertpapieraufsichtsrechtlichen Schutzniveaus verbunden ist. Im Rahmen von FELS erbringt FELS wealth jedoch ausschließlich Wertpapierdienstleistungen gegenüber Privatkunden.

 

4. Informationen über Dienstleistungen

FELS wealth erbringt über die Plattform zum einen beratungsfreies Geschäft in Form der Anlage- und Abschlussvermittlung. Dies bedeutet, dass sie vom Kunden vor Ordererteilung Informationen über dessen Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten einholt, um die Angemessenheit der Finanzinstrumente für den Kunden beurteilen zu können. FELS wealth wird den Kunden bei entsprechenden Kaufaufträgen auf eine möglicherweise fehlende Angemessenheit hinweisen und den Auftrag nur aufgrund einer erneuten ausdrücklichen Bestätigung des Kunden hin zur Ausführung an die depotführende Stelle bzw. das ausführende Verwahrungsinstitut weiterleiten.

FELS wealth erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.

5. Produktgenehmigungsverfahren

Die von FELS wealth angebotenen Finanzinstrumente haben zuvor ein Produktgenehmigungsverfahren durchlaufen. FELS wealth stellt auch den richtigen Umgang mit Interessenkonflikten sicher und trägt insbesondere dafür Sorge, dass die Gestaltung eines Finanzinstruments und seiner Merkmale keine negativen Auswirkungen auf die Kunden hat.

 

6. Zielmarkt

Für jedes Finanzinstrument im Sinne des WpHG ist FELS wealth zur Zielmarktbestimmung verpflichtet. Hierbei finden die Informationen des Herstellers des Finanzinstruments Berücksichtigung. Im beratungsfreien Geschäft prüft FELS wealth lediglich die Zielmarktkriterien Kundenkategorie und Kenntnisse und Erfahrungen.

 

7. Bedingungen für Wertpapiergeschäfte

Mit Beginn des Vertragsverhältnisses zwischen FELS wealth und dem Kunden gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Partner in der jeweils gültigen Fassung.

 

8. Mitteilungen über getätigte Geschäfte

Der Kunde erhält über jedes ausgeführte Geschäft von FELS wealth eine Abrechnung. Für Informationen zu den Auszügen über den Inhalt des Wertpapierdepots bzw. Wallets gelten die Bedingungen der jeweiligen Partner.

9. Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichte über die erbrachten Dienstleistungen

Der Kunde erhält einen jährlichen Kostenbericht ("ex post-Kostenreport"). Mit dem ex post-Kostenreport informiert FELS wealth den Kunden zusammenfassend über alle angefallenen Kosten im Zusammenhang mit dem erbrachten Wertpapier(-neben) dienstleistungen und den Finanzinstrumenten.

Ferner erhält der Kunde monatlich einen Bestandsbericht über verwahrte Finanzinstrumente („Vermögensstatusbericht“). Die Bewertung der Vermögenswerte erfolgt jeweils zu den an den Stichtagen der Vermögensstatusberichte verfügbaren aktuellen Kursen und Marktpreisen.

Des Weiteren erhält der Kunde eine gesonderte Mitteilung, wenn sich der Gesamtwert des verwalteten Vermögens im Vergleich zu dem im letzten Vermögensstatusbericht mitgeteilten Wert um 10% verringert sowie anschließend bei jedem Wertverlust in 10%-Schritten. Verluste sind realisierte Verluste und Buchverluste. Die Parteien vereinbaren, dass der Schwellenwert erst dann als überschritten anzusehen ist, wenn der FELS wealth sämtliche zur Bewertung des Gesamtportfolios benötigten Preis- bzw. Kursinformationen durch die die Partner oder durch einen sonstigen externen Kursdatenlieferanten zur Verfügung gestellt wurden und damit eine Berechnung des Gesamtwertes des verwalteten Vermögens sowie die anschließende Feststellung des Überschreitens der Verlustschwelle möglich ist. Verluste in Einzelwerten lösen eine Pflicht zur gesonderten Unterrichtung nicht aus, soweit nicht zugleich die in Satz 1 vorgesehene Schwelle von 10% für Verluste im Gesamtvermögen überschritten wird. Für den Handel mit Kryptowährungen erhält der Kunde einen monatlichen Rechnungsabschluss des Kryptoverwahrers über die Plattform.

10. Aufzeichnung von elektronischer Kommunikation

FELS wealth ist grundsätzlich dazu verpflichtet, sämtliche elektronische Kommunikation und Telefongespräche aufzuzeichnen, die zum Abschluss eines Geschäfts in Finanzinstrumenten oder zur Erteilung einer Kundenorder führen könnten. FELS wealth hat die telefonische Kommunikation mit dem Kunden, die zu einem Handelsauftrag führen könnte, ausgeschlossen.

FELS wealth wird die Aufzeichnungen der elektronischen Kommunikation für fünf Jahre, auf Anordnung der BaFin für sieben Jahre, aufbewahren und danach löschen oder vernichten. Der Kunde kann von FELS wealth bis zur Löschung oder Vernichtung jederzeit verlangen, dass ihm eine Kopie der Aufzeichnungen der elektronischen Kommunikation zur Verfügung gestellt wird. Ist der Kunde mit der Aufzeichnung der elektronischen Kommunikation nicht einverstanden, kann der Kunden gegenüber FELS wealth der Aufzeichnung widersprechen. In diesem Fall wird FELS wealth keine mittels elektronischer Kommunikation veranlassten Wertpapierdienstleistungen erbringen können, die sich auf die Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen beziehen.

 

11. Schutz des Kundenvermögens

FELS wealth ist nicht befugt, sich Besitz oder Eigentum an Vermögenswerten des Kunden zu verschaffen. Vermögenswerte des Kunden werden von dem vom Kunden beauftragten Verwahrungsinstitut verwahrt. Für Informationen zur Zugehörigkeit der jeweiligen Partner zu etwaigen Anlegerentschädigungs- oder Einlagensicherungssystemen muss sich der Kunde an die jeweiligen Partner wenden.

Die FELS wealth GmbH ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen („EdW“) zugeordnet. Die EdW leistet eine Entschädigung, wenn ein Wertpapierdienstleistungs-unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen, und die BaFin einen Entschädigungsfall festgestellt hat. Für diese Forderungen ist der Schutz auf 90% der Forderung des Anlegers aus Wertpapiergeschäften gegen FELS wealth GmbH begrenzt, maximal jedoch 20.000 Euro pro Anleger.

 

12. Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten

Informationen über den Umgang der FELS wealth mit Interessenkonflikten sind in Abschnitt IV. zu finden.

 

13. Informationen über den Umgang mit Zuwendungen

Informationen über den Umgang der FELS wealth mit Zuwendungen sind der „Erklärung über Zuwendungen “ zu entnehmen. Zudem wird auf die Informationen über den Umgang der FELS wealth mit Interessenkonflikten in Abschnitt IV. verwiesen.

14. Informationen zu den Ausführungsgrundsätzen

FELS wealth ist dazu verpflichtet, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden zu erbringen. Informationen zu den Ausführungsgrundsätzen der FELS wealth sind in Abschnitt VI. zu finden.

 

15.   Beschwerdeverfahren

Beschwerden können FELS wealth brieflich oder per E-Mail mitgeteilt werden. Weitergehende Informationen zur Einreichung einer Beschwerde und zum Beschwerdeverfahren sind auf der Website fels.finance zu finden.

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der FELS wealth besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) als Verbraucherschlichtungsstelle anzurufen.

Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet:
VuV-Schlichtungsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt

Der Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens und weitere Mitteilungen, wie Stellungnahmen, Belege, Vertragsunterlagen oder andere Informationen können in Textform oder per E-Mail an die Schlichtungsstelle (contact@vuv-ombudsstelle.de) übermittelt werden. Näheres zur Zulässigkeit des Verfahrens regelt die „Verfahrensordnung für Verfahrensordnung der Ombudsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V., die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet abrufbar ist.

 

16. Informationen über Kosten und Nebenkosten

Angaben zu Kosten und Nebenkosten der von FELS wealth angebotenen Dienstleistungen enthält das Preis- und Leistungsverzeichnis der FELS wealth, sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen Partner. Zudem informiert die „Standardisierte Kostenaufstellung“ der FELS wealth (Abschnitt V.) auf der Basis von Standardbeispielen über die voraussichtlichen Kosten von Handelsaufträgen im Hinblick auf ausgewählte Finanzinstrumente.

Auf Verlangen des Kunden stellt FELS wealth diesem eine nach den einzelnen Posten aufgegliederte Kostenaufstellung zur Verfügung.

 

Abschnitt IV.

Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten

Interessenkonflikte können bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen nicht immer vermieden werden.

FELS wealth hat Vorkehrungen getroffen, um Interessenkonflikte bei der Erbringung der Anlage- und Abschlussvermittlung zu identifizieren, zu vermeiden und zu regeln.

Interessenkonflikte können insbesondere entstehen zwischen einerseits FELS wealth selbst einschließlich ihrer Geschäftsleitung, ihren Mitarbeitern, ihren ggf. vertraglich gebundenen Vermittlern und der mit ihr direkt oder indirekt durch Kontrolle verbundenen Personen und Unternehmen und andererseits ihren Kunden oder zwischen ihren Kunden untereinander.

Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:

  • durch die Gewährung von Zuwendungen, die von FELS wealth an Dritte gezahlt werden

  • bei der Gewährung von Zuwendungen an Mitarbeiter

  • aus Beziehungen der FELS wealth mit Emittenten von Finanzinstrumenten

  • durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind

  • aus persönlichen Beziehungen der Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen

  • bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten

  • aus dem eigenen Interesse der FELS wealth am Absatz von Finanzinstrumenten

  • durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern der FELS wealth und Gruppenunternehmen

FELS wealth hat, neben der Errichtung einer Compliance-Funktion, u. a. folgende organisatorische Maßnahmen getroffen, um Interessenkonflikte zu vermeiden oder zu regeln:

  • Regelung und Dokumentation im Hinblick auf den Umgang mit Zuwendungen

  • Weiterbildung/Schulungen der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter

  • Einrichtung von Vertrauensbereichen („Chinese Walls"), d. h. Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses, sowie Anwendung des Need-to-know-Prinzips

  • Führung von Sperr- und Watch-Listen

  • Mitarbeiter unterliegen einer Richtlinie zu persönlichen Geschäften

  • alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können oder die Insiderinformationen erhalten können, sind zur Offenlegung ihrer Geschäfte in Finanzinstrumenten verpflichtet

Die Gewährung von Zuwendungen legt FELS wealth ihren Kunden gegenüber offen. Insofern verweisen wir auch auf die Erklärung über Zuwendungen, die über die Website fels.finance abrufbar ist.

Sofern die organisatorischen Vorkehrungen nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen vermieden wird, legt FELS wealth ihren Kunden, bevor sie Geschäfte für diese durchführt, die allgemeine Art und die Herkunft von Interessenkonflikten und die zur Begrenzung des Risikos der Beeinträchtigung von Kundeninteressen unternommenen Schritte eindeutig offen.

Falls Sie weitergehende Informationen über unseren Umgang mit Interessenkonflikten wünschen, wenden Sie sich an unsere Compliance-Beauftragte unter compliance@fels-group.de.

Abschnitt V.

Standardisierte Kostenaufstellung

Allgemeine Erläuterungen

 

Die nachfolgende Übersicht weist beispielhaft die Kosten für einzelne Anlageformen aus. Es handelt sich um Schätzungen auf Grundlage der Annahme, dass die Anlage drei Jahre gehalten wird und keine Depot- bzw. Verwahrungsgebühren anfallen. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produktes abweichen. Die angegebenen Kosten entsprechen dem derzeit gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis der FELS wealth. Ausgegangen wird von einer Abwicklung in Euro und einer Sammelverwahrung der Finanzinstrumente.

Auswirkungen der Kosten auf die Wertentwicklung

Die ausgewiesenen Kosten reduzieren die individuelle Wertentwicklung Ihrer Anlage. Während der Haltedauer machen sich in der Regel vor allem die Einstiegs- und Ausstiegskosten bemerkbar. Diese fallen bei jeder Transaktion an. Damit führt eine hohe Handelsaktivität zu höheren Einstiegs- und Ausstiegskosten. Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr prozentual in gleicher Höhe an.

Produktkosten

Diese Kostenkategorie enthält alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument anfallen und vom Emittenten erhoben werden. Produktkosten sind bereits im Preis/Kurs des Finanzinstruments enthalten.

Dienstleistungskosten

Diese Kostenkategorie enthält alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Erbringung einer Wertpapier(neben)dienstleistung anfallen.

Fremdwährungskosten

Die Fremdwährungskosten zeigen die Kosten an, welche bei der Konvertierung einer Fremdwährung anfallen, wie z. B. bei Transaktionen in einer in US-Dollar notierten Aktie in Euro.

Sonstige Hinweise

Die dargestellten Kosten basieren auf dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis sowie den Konditionsvereinbarungen der FELS wealth. Die Produktkosten sind der ‚MiFID II Reference‘ vom “WM Datenservice” der Herausgebergemeinschaft WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG entnommen.

Vorliegende Beispiele unterliegen, sofern relevant, der Annahme einer einmaligen Ausführung ohne Teilausführungen. Bei Teilausführungen können handelsplatzabhängige Zusatzkosten entstehen. Es wird angenommen, dass der Kurs des Wertpapiers bei Kauf/Verkauf identisch ist.

Aufgrund der Beschränkung auf zwei Nachkommastellen können geringfügige Rundungsdifferenzen auftreten. Für die Berechnung wurde nicht auf die gerundeten Dezimalstellen zurückgegriffen.

In den aufgeführten Dienstleistungskosten sind nicht die Kosten Dritter enthalten, inklusive der Kosten, die der jeweilige Partner gegebenenfalls an den Kunden weiterreicht. In Abhängigkeit des jeweiligen Partners, des Geschäfts, des Ausführungsplatzes können Drittkosten, wie z.B. Verwahrungsgebühren, Stempelsteuer, SEC-Fee, Finanztransaktionssteuer und andere Kosten anfallen, auf deren Höhe und Gestaltung sowie Änderung FELS wealth keinen Einfluss hat.

Es gelten die entsprechenden Preis- und Leistungsverzeichnisse und Vereinbarungen des jeweiligen Verwahrungsinstituts

Individuell abzuführende Steuern wie Quellensteuer, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer etc. finden keine Berücksichtigung.

 

Abschnitt VI.

Informationen zu den Ausführungsgrundsätzen

  1. Einverständnis des Kunden

Der Kunde erklärt sich mit den folgenden Ausführungsgrundsätzen der FELS wealth einverstanden.

Nähere Erläuterungen zu den Ausführungsgrundsätzen können durch den Kunden via E-Mail an compliance@fels-group.de jederzeit angefordert werden.

2. Allgemeines

Diese Ausführungsgrundsätze sind für den Handel mit Wertpapiern im Sinne des WpHG einschlägig. Sie finden keine Anwendung auf den Handel mit auf der Plattform angebotenen Kryptowährungen, welche keine Wertpapiere im Sinne des WpHG sind.

FELS wealth ist als Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, sich um die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen zu bemühen.

FELS wealth führt im Rahmen der getätigten Wertpapierdienstleistungen die Aufträge zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten auf Rechnung des Kunden (nachfolgend: „Kundenorder“) nicht selbst aus, sondern leitet diese an das jeweilige ausführende Verwahrungsinstitut des Kunden zur Ausführung weiter. Die Verwahrungsinstitute können ggf. wiederum auf weitere Handelspartner als Intermediäre zurückgreifen.

Das Geschäftsmodell der FELS wealth sieht keine Weisung bezüglich der Ausführung seitens eines Kunden vor. Die ausführenden Verwahrungsinstitut sind angewiesen, an dem gemäß ihrer eigenen Ausführungsgrundsätze besten Ausführungsplatz die Kundenorder umzusetzen.

3. Bestmögliches Ergebnis und Auswahl der Verwahrungsinstitute  

FELS wealth trifft alle hinreichenden Maßnahmen, um für ihre Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Das bestmögliche Ergebnis wird anhand folgender Faktoren bestimmt:

  • Preis für das Finanzinstrument und sämtliche mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten (Gesamtentgelt)

  • Ausführungsgeschwindigkeit

  • Ausführungs- und Abwicklungswahrscheinlichkeit

  • Umfang und Art des Auftrages und sonstige für die Auftragsausführung relevanten Aspekte

FELS wealth bestimmt das bestmögliche Ergebnis vorrangig am Gesamtentgelt, da es sich bei den Kunden der FELS wealth ausschließlich um Privatkunden handelt. In Einzelfällen können ggf. auch die anderen Ausführungsfaktoren berücksichtigt werden.

FELS wealth kooperiert für die Plattform FELS aktuell mit dem folgenden Verwahrungsinstitut:

  • Tradevest Digital Assets GmbH, Doktorberg 26, 83471 Berchtesgaden.

Im Rahmen der Auswahl prüft FELS wealth die Ausführungsgrundsätze der jeweiligen Partner.

FELS wealth führt den Auftrag des Kunden nicht selbst aus, sondern leitet ihn unter Wahrung dieser Grundsätze an das jeweilige Verwahrungsinstitut des Kunden zur Ausführung an einem Ausführungsplatz weiter.

FELS wealth beauftragt die Verwahrungsinstitute mit der Ausführung der Kundenaufträge nach deren Ausführungsgrundsätzen zur Erreichung einer bestmöglichen Ausführung. FELS wealth prüft die Ausführungsgrundsätze der jeweiligen Verwahrungsinstitute sorgfältig und überwacht die Einhaltung der durch das ausführende Verwahrungsinstitut getroffenen Vorkehrungen zur bestmöglichen Auftragsausführung. Nur in Ausnahmefällen, wo sich für den Kunden eindeutig ein Vorteil in Bezug auf Ausführungspreis und / oder Ausführungswahrscheinlichkeit ergibt, wird gegebenenfalls dem Verwahrungsinstitut eine Weisung zur Ausführung an einem bestimmten Handelsplatz erteilt.

Weitergeleitete Aufträge können durch das Verwahrungsinstitut grundsätzlich an unterschiedlichen Ausführungsplätzen ausgeführt werden. Es werden keine auftragsgebundenen Weisungen des Kunden in Bezug auf den Ausführungsplatz entgegengenommen.

Eine Auftragsausführung außerhalb von börslichen Handelsplätzen (z.B. als direkter Handel mit dem Emittenten) ist möglich und der Kunde stimmt dieser Art der Auftragsausführung ausdrücklich zu. Bei der Auswahl zur Erreichung einer bestmöglichen Ausführung wird den Ausführungsplätzen Vorrang gegeben, welche ein geringeres Gesamtentgelt für den Kunden erwarten lassen. Bei einer außerbörslichen Ausführung ist der Kunde zusätzlich dem sogenannten Kontrahenten-Risiko (Ausfallrisiko eines professionellen Marktteilnehmers) ausgesetzt. Der Kunde kann jederzeit via E-Mail an compliance@fels-group.de weitere Informationen zu diesen Handelsplätzen und den Folgen dieser Ausführungsform anfordern.

4.      Sonstiges  

Das Verwahrungsinstitut kann im Namen und auf Rechnung des Kunden Bruchteile an Wertpapieren erwerben oder veräußern. Es gelten die entsprechenden Bedingungen des  Verwahrungsinstituts.     

Außergewöhnliche Ereignisse, wie z.B. Systemausfälle oder Marktstörungen können in seltenen Fällen dazu führen, dass von diesen Ausführungsgrundsätzen abgewichen werden muss.  FELS wealth wird sich auch unter diesen Umständen um die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen bemühen.

 

5. Überprüfung der Ausführungsgrundsätze

FELS wealth überprüft die nach diesen Ausführungsgrundsätzen erfolgte Auswahl von Einrichtungen, an die FELS wealth eine Weiterleitung von Aufträgen vornimmt, mindestens jährlich, und insbesondere dann, wenn wesentliche Änderungen eintreten, die dazu führen könnten, dass die Ausführung nicht mehr gleichbleibend im bestmöglichen Interesse der Kunden gewährleistet ist.

FELS wealth überwacht die Wirksamkeit dieser Grundsätze regelmäßig. FELS wealth wird wesentliche Änderungen dieser Ausführungsgrundsätze unverzüglich mitteilen.

 

Abschnitt VII.

Informationen zu unserer Nachhaltigkeitspolitik gemäß Offenlegungsverordnung

(Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, VO (EU) 2019/2088)

  1. VORWORT ZUR OFFENLEGUNGSVERORDNUNG

Die Europäische Union hat sich mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zur Verfolgung der darin vereinbarten Klimaziele sowie einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Die dafür erforderlichen jährlichen Investitionen im dreistelligen Milliardenbetrag können nicht allein von staatlicher Seite aufgebracht werden. Die am 27. November 2019 in Kraft getretene Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, VO (EU) 2019/2088) ist ein Baustein, um mittels Erhöhung von Transparenz und Harmonisierung der Offenlegungsanforderungen im Finanzdienstleistungssektor Finanzmittelflüsse hin zu einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandfähigeren Entwicklung auszurichten.

2. „AGENDA 2030 – AUF DEM WEG IN EINE NACHHALTIGE ZUKUNFT“

In der Offenlegungsverordnung werden u.a. die Begriffe der „Nachhaltigkeitspräferenzen“, der „Nachhaltigkeits-faktoren“ und der „Nachhaltigkeitsrisiken“ definiert. Dabei wird überwiegend auf die Begriffsbestimmungen der Offenlegungsverordnung verwiesen.

Demnach sind Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, das wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. Aufgrund der Offenlegungsverordnung (VO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet.

3.     TRANSPARENZ DER VERGÜTUNGSPOLITIK IM ZUSAMMENHANG MIT DER BERÜCKSICHTIGUNG VON NACHHALTIGKEITSRISIKEN

Die Vergütungssysteme unseres Unternehmens stehen im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken. Sie sind auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet, die in der Geschäft- und Risikostrategie niedergelegt sind. Diese werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben in geeignete Vergütungsparameter übersetzt.

4. INFORMATIONEN ÜBER DIE ART UND WEISE DER EINBEZIEHUNG VON NACHHALTIGKEITSRISIKEN IN UNSEREN INVESTMENTENTSCHEIDUNGEN UND ANLAGEEMPFEHLUNGEN SOWIE AUF PRODUKTEBENE

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation, sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

Aus diesem Grund haben wir in unser Anlageuniversum keine Titel aufgenommen, deren Emittenten in den folgenden Branchen tätig sind: Produktion kontroverser Waffenproduktion, Tabakproduzenten. Wir haben ein umfangreiches Betriebsökologie-Programm aufgesetzt und unterstützen mit einem Teil unseres Gewinns zudem soziale Hilfs- und Umweltprojekte.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und / oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

Die Identifikation geeigneter Anlagen kann darin bestehen, dass wir für unsere Produktauswahl auf anerkannte Rating-Agenturen und andere anerkannte Informationsquellen zurückgreifen.

Unter der Voraussetzung, dass es gelingt, Unternehmen mit erhöhtem Risikopotenzial zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrestrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. Nachhaltigkeitsrisiken, die in dem oben beschriebenen Identifizierungsprozess nicht erkennbar sind, können sich erheblich stärker auf die Rendite auswirken.

5. ERKLÄRUNG ZUR BERÜCKSICHTIGUNG NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN AUF NACHHALTIGKEITSFAKTOREN

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Wertpapierdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen zu vermeiden.

Allerdings kann zurzeit eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken aufgrund aktuell noch teilweise rudimentärer Informationen durch viele Anbieter von Finanzinstrumenten lediglich bedingt erfolgen. Wir werden diesen Prozess aktiv verfolgen.

6. TRANSPARENZ BEI DER BEWERBUNG ÖKOLOGISCHER ODER SOZIALER MERKMALE UND BEI NACHHALTIGEN INVESTITIONEN

FELS wealth beabsichtigt nicht, mit ökologischen oder sozialen Merkmalen zu werben oder als nachhaltig deklarierte Investitionen zu vermarkten.

Vorvertragliche Informationen bei Fernabsatzverträgen über Wertpapierdienstleistungen über die Online-Plattform FELS

und

KUNDENINFORMATIONEN NACH § 63 Abs. 7 WpHG

(Version 1.0 – gültig bis auf Weiteres)

Dieses Dokument wird den Kunden vor Vertragsabschluss in der jeweils gültigen Version auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Im Zeitverlauf können Änderungen an diesem Dokument vorgenommen werden, die jeweils gültige Version ist stets auf unserer Webseite https://fels.finance abrufbar.  

Die FELS wealth GmbH (nachfolgend auch "FELS wealth“, “Wertpapierdienstleistungsunternehmen" oder "wir/uns") stellt dem Kunden zur Erfüllung ihrer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 EGBGB in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB die nachfolgenden Informationen im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen zur Verfügung, die über die Online-Plattform FELS (nachfolgend auch „Plattform") angeboten werden (Abschnitt I.). Darüber hinaus erhält der Kunde die Widerrufsbelehrung (Abschnitt II.). Zudem stellt FELS wealth als Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur Erfüllung ihrer Kundeninformationspflichten gemäß § 63 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz ("WpHG") Informationen über FELS wealth selbst, die von der FELS wealth erbrachten Wertpapierdienstleistungen, die angebotenen Finanzinstrumente, über Ausführungsplätze und alle Kosten und Nebenkosten zur Verfügung. Darüber hinaus stellt FELS wealth den Kunden Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten und über ihre Ausführungsgrundsätze zur Verfügung (Abschnitte III – VI).

Abschnitt I.

Informationen gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB

1. Identität des Wertpapierdienstleistungsunternehmens

Die über die Plattform angebotenen Wertpapierdienstleistungen werden von FELS wealth erbracht. Die FELS wealth GmbH mit Sitz in Kelkheim (Taunus) ist ein Unternehmen der FELS Group GmbH und ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Königstein unter der Handelsregisternummer HRB 10236 eingetragen.

2. Hauptgeschäftstätigkeit des Wertpapierdienstleistungsunternehmens

FELS wealth bietet über die Plattform Wertpapierdienstleistungen in Form der Anlagevermittlung an. Anlagevermittlung ist die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Die wesentlichen Merkmale der über FELS erbrachten Wertpapierdienstleistungen können Sie den unter Ziffer 6 dargestellten Informationen entnehmen.

3. Zuständige Aufsichtsbehörde

Die FELS wealth ist ein zugelassenes Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit der Erlaubnis zum Betreiben von unter anderem der Anlagevermittlung, der Abschlussvermittlung und der Finanzportfolioverwaltung nach § 2 Abs. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24–28, 60439 Frankfurt am Main, und Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und die Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Str. 14, 60431 Frankfurt am Main beaufsichtigt.

4. Ladungsfähige Anschrift des Wertpapierdienstleistungsunternehmens und Angaben zur Kommunikation

FELS wealth GmbH

Dieselstraße 2
65779 Kelkheim

Telefon: +49 6195 8103 992
E-Mail: service@fels.finance
Internet: https://fels.finance

5. Vertretungsberechtigte des Wertpapierdienstleistungsunternehmens

Der gesetzlich Vertretungsberechtigte der FELS wealth ist der Geschäftsführer Jens Labusch.

Rechtsgeschäftlich Vertretungsberechtigte der FELS wealth GmbH sind die Prokuristen

Alex Brinkmann,
Damun Dadkhah,
Carsten Gering,
Christina Genevieve Wahl

6. Wesentliche Merkmale der Wertpapierdienstleistungen

FELS wealth stellt die Plattform zur Verfügung, über die den Kunden verschiedene Wertpapierdienstleistungen und Anlageprodukte von Dritten (z.B. Emittenten) angeboten werden. Gegenstand der Wertpapierdienstleistungen können verschiedene Arten von Anlageprodukten sein:

  • Direkt von Emittenten angebotene Wertpapiere sui generis (Security Token) oder Kryptowertpapiere („digitale Wertpapiere“)

  • An Finanzmärkten handelbare Finanzinstrumente wie Aktien, Anleihen etc. („handelbare Finanzinstrumente“)

  • Kryptowerte im Sinne der Verordnung (EU) 2023/1114 („MiCAR“)

Bei von Emittenten angebotenen digitalen Wertpapieren nimmt FELS wealth die Angebote der Kunden zum Erwerb auf der Plattform entgegen und leitete diese an die jeweilige Emittentin weiter (Anlagevermittlung).

Die Ausführung von Handelsaufträgen über an Handelsplätzen handelbare Finanzinstrumente oder Kryptowerte und die Verwahrung der angeschafften Werte (einschließlich der digitalen Wertpapiere) für den Kunden erfolgt nicht durch FELS wealth, sondern ausschließlich durch ausgewählte Partner. Die FELS wealth nimmt die Handelsaufträge entgegen und leitete diese an die jeweiligen Partner für die Ausführung weiter. Die Partner agieren als Finanzkommissionär, indem sie die Kundenaufträge in eigenem Namen auf Rechnung des Kunden ausführen, sowie als Verwahrungsinstiut, indem sie die erworbenen Finanzinstrumente verwahren .Je nach gewünschter Inanspruchnahme der verschiedenen Produkte eröffnet der Kunde ein oder mehrere Depotkonten bzw. für die Verwahrung von Kryptowerte oder kryptographische Instrumenten bzw. die Sicherung von Private Keys eine „Wallet“ bei einer oder mehreren an die Plattform angeschlossenen Partner. Der Kunde füllt seinen Antrag auf Eröffnung eines Depotkontos oder Kryptoverwahrvertrags (sog. „Kontoeröffnungsantrag") über die Plattform aus und beauftragt die FELS wealth damit, den Kontoeröffnungsantrag an den Partner weiterzuleiten. FELS wealth wird dem Kunden in diesem Zusammenhang die erforderlichen Hinweise und Informationen des Partners zur Verfügung stellen. Die verbindliche Entscheidung über die Entgegennahme von Handelsaufträgen, die Eröffnung eines Depotkontos bzw. einer Wallet sowie die zugrundeliegenden Vertragsbedingungen für das Depotkonto bzw. einer Wallet und die Ausführung von Aufträgen obliegen dem jeweiligen Partner. Nach der Ausführung von Handelsaufträgen erhält der Kunde eine Ausführungsbestätigung.

7. Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt

Die Registrierung für die Plattform erfolgt in zwei Schritten.

Für die einfache Registrierung ist zunächst lediglich die Angabe der E-Mail-Adresse des Kunden und eines Passworts erforderlich. Der Kunde erhält eine E-Mail mit Bestätigungslink. Diese E-Mail ist ein Angebot unsererseits auf Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Plattform (sog. „Nutzungsvertrag“). Sobald der Kunde die E-Mail-Adresse durch Klicken auf den Bestätigungslink bestätigt, kommt der Nutzungsvertrag zustande.

Auf dem Nutzungsvertrag aufbauend kann der Kunde mit uns einen Vertrag über die Erbringung einer Wertpapierdienstleistung (nachfolgend „Wertpapierdienstleistungsvertrag") abschließen, der es dem Kunden ermöglicht, Geld über die Plattform anzulegen. Gegenstand des Wertpapierdienstleistungsvertrags sind die unter Ziffer 6 beschriebenen Wertpapierdienstleistungen der FELS wealth.

Dafür muss der Kunde die Registrierung über die entsprechende Schaltfläche im Kundenprofil vollständig abschließen. Hierfür muss er bestimmte persönliche Daten hinterlegen.

Unter anderem muss der Kunde Angaben über seine bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen mit bestimmten Finanzinstrumenten und Wertpapierdienstleistungen machen. Dies ist erforderlich, damit FELS wealth die Angemessenheit der Finanzinstrumente für den Kunden beurteilen kann.

In der Folge muss der Kunde mittels der entsprechenden Checkboxen bestätigen, dass er die dort aufgelisteten Vertragsunterlagen erhalten hat. Sodann gibt der Kunde mittels Klicken der entsprechenden Schaltfläche „Jetzt Vertrag über kostenpflichtige Wertpapierdienstleistung abschließen" ein Angebot auf Abschluss eines Wertpapierdienstleistungsvertrags ab. Die Vertragsunterlagen werden unverzüglich per E-Mail übermittelt. Die Vertragsunterlagen werden dem Kunden zudem jederzeit auf Anfrage erneut per E-Mail oder in Papierform zur Verfügung gestellt. Zusammen mit den per E-Mail übermittelten Vertragsunterlagen erhält der Kunde eine Zugangsbestätigung seines Angebots. Darüber hinaus wird eine Kundenidentifikation und -legitimation über ein Video-Ident-Verfahren durchgeführt. Nach positiver Entscheidung über den Abschluss des Wertpapierdienstleistungsvertrags mit dem Kunden und Eröffnung des Kundenkontos beim Partner erhält der Kunde die Vertragsbestätigung per E-Mail. Der Wertpapierdienstleistungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde die Vertragsbestätigung erhalten hat.

FELS wealth leitet auch die Kundenidentifikation und -legitimation an die Partner weiter, sodass ein weiteres Identifikations- und Legitimationsverfahren in der Regel nicht erforderlich ist

FELS wealth handelt bei der Anlagevermittlung als Bote des Kunden, indem sie Aufträge über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten entgegennimmt und weiterleitet bzw. bei der Abschlussvermittlung als Stellvertreter des Kunden, indem sie Finanzinstrumente im Namen des Kunden für Rechnung des Kunden anschafft und veräußert.

Darüber hinaus handelt FELS wealth als Bote der angeschlossenen Partner.

Für den Nutzungsvertrag und den Wertpapierdienstleistungsvertrag gelten im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FELS wealth GmbH für die Nutzung der Plattform (sog. „AGB FELS") sowie die einschlägigen Besonderen Geschäftsbedingungen.

8. Gesamtpreis der Wertpapierdienstleistungen einschließlich aller Preisbestandteile

Durch den Vertragsschluss mit uns entstehen dem Kunden keine laufenden Kosten.

Sofern der Kunde manuell Handelsaufträge über an Handelsplätzen gehandelte Finanzinstrumente über die Plattform erteilt, wird ein Entgelt für die Ausführung der Handelsaufträge seitens FELS wealth (sog. „Order-Entgelt") fällig. Das Order-Entgelt der FELS wealth und das etwaige vom Partner erhobenen Entgelt (sog. "Order-Entgelt des Partners ") bilden zusammen das Gesamt-Order-Entgelt.

Für die Anlagevermittlung über die Anschaffung von Digitalen Wertpapieren direkt bei dem Emittenten nehmen wir keine Gebühren. Soweit der Kunde an den Emittenten den Anlagebetrag zzgl. Agio bezahlt, können wir hiervon – abhängig von der Vereinbarung mit dem jeweiligen Emittenten – einen Anteil bekommen.

Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis, das auf dieser Seite abrufbar ist.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir das obengenannte Order-Entgelt vereinnahmen. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe des Order-Entgelts und der Vergütung gemäß den gesetzlichen Regelungen des Rechts der Geschäftsbesorgung (vgl. §§ 675, 667 BGB) besteht nicht. Die Order-Entgelte ermöglichen es uns, die Dienstleistungen dem Kunden gegenüber erbringen zu können.

9. Kosten und Steuern, die nicht über das Wertpapierdienstleistungsunternehmens abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden

Es können zusätzliche Kosten, insbesondere seitens der Partner, und Steuern anfallen. Es gelten das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die steuerlichen Hinweise der jeweiligen Partner. Über FELS wealth werden keine Steuern für den Kunden abgeführt.

10. Risikohinweis

Die Wertpapierdienstleistungen beziehen sich auf den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind und deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die FELS wealth und die Partner keinen Einfluss haben. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge. Ausführliche Informationen können dem Dokument „Risikohinweise für die Nutzung der Online-Plattform FELS" (sog. „Risikohinweise FELS") sowie gegebenenfalls den Risikohinweisen der ausführenden Partner bzw. produktspezifischen Risikoinformationen entnommen werden.

11. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen und Gültigkeitsdauer der angegebenen Preise

Die angezeigten Preise der handelbaren Finanzinstrumente auf der Plattform aktualisieren sich stetig, somit kann eine Gültigkeitsdauer nicht festgelegt werden. Für die Ausübung zu dem angezeigten Preis kann keine Preisgarantie gegeben werden.

Die im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Order-Entgelte und Transaktionskostenpauschalen der Partner sind jeweils bis auf Weiteres gültig. Die Order-Entgelte werden dem Kunden angezeigt, sofern er FELS wealth manuell mit der Weiterleitung eines Handelsauftrags beauftragt. Außerdem erhält der Kunde die Aufstellung der Kosten bei allen Handelsaufträgen per Email übersandt, sofern die Handelsaufträge manuell durch den Kunden in Auftrag gegeben wurden. Änderungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses werden nach Maßgabe der Bestimmungen in den AGB FELS umgesetzt.

Die maßgeblichen Regelungen über Änderungen der Vertragsbedingungen einschließlich des Preis- und Leistungsverzeichnisses der angeschlossenen Partner obliegen den jeweiligen Partnern.

Die für die digitalen Wertpapiere bereitgestellten Informationen gelten während des jeweiligen Angebotszeitraums.

12. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung

Etwaige Order-Entgelt und Transaktionskostenpauschalen der Partner werden vom jeweiligen Partner in Rechnung gestellt. Die Order-Entgelte der FELS wealth werden, abhängig vom jeweiligen Partner, direkt von FELS wealth, oder vom Partner eingezogen und an FELS wealth weitergeleitet. Für die Zahlung von etwaigen weiteren Gebühren zugunsten der Partner gelten die Vertragsbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis des jeweiligen Partners.

FELS wealth erfüllt ihre Pflichten aus dem Nutzungsvertrag, indem sie dem Kunden den Zugang zu der Plattformnach Maßgabe der AGB FELS gewährt. FELS wealth erfüllt ihre Pflichten aus dem Wertpapierdienstleistungsvertrag, indem sie Handelsaufträge bzw. Kaufaufträge des Kunden und/oder Kontoeröffnungsanträge samt Kundenidentifikation und -legitimation auf elektronischem Weg an die angeschlossenen Partner und direkt an den jeweiligen Emittenten weiterleitet.

13. Kosten für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln

Dem Kunden werden von FELS wealth keine Kosten für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, E-Mail, SMS, Kommunikation über die Plattform) in Rechnung gestellt. Es gelten die jeweiligen Konditionen des Telekommunikationsanbieters des Kunden. Für etwaige Telekommunikationsentgelte der Partner gelten die Vertragsbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis des jeweiligen Partners.

 

14. Widerrufsrecht

Mit Abschluss des Wertpapierdienstleistungsvertrags hat der Kunde ein Widerrufsrecht. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der Widerrufsbelehrung. Bei mehreren Widerrufsberechtigten steht das Widerrufsrecht jedem einzeln zu. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

FELS wealth weist den Kunden darauf hin, dass er im Falle des Widerrufs des Vertrages zur Zahlung von Wertersatz für die von uns erbrachten Dienstleistungen nur verpflichtet ist, wenn er ausdrücklich zustimmt, dass das Wertpapierinstitut vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

Soweit der Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen wird und der Kunde zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Finanzdienstleistung begonnen wird, hat der Kunde Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Finanzdienstleistung zu leisten. Der zu leistende Wertersatz bemisst sich nach der vertraglich vereinbarten Vergütung, die bis zum Zugang des Widerrufs angefallen wäre (§357b BGB). Die Einzelheiten der vereinbarten Vergütung ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der FELS wealth.

Mit Eröffnung eines Depotvertrags bzw. eines Verwahrvertrags über die Plattform hat der Kunde ein Widerrufsrecht gegenüber dem Partner, über das der Kunde in den Vertragsunterlagen des Partners gesondert informiert wird.

Der Kunde hat beim Kauf von Digitalen Wertpapieren ein Widerrufsrecht gegenüber dem Emittenten, über das der Kunde von dem Emittenten gesondert belehrt wird.

Der Kunde hat kein Widerrufsrecht für einzelne Handelsaufträge in Bezug auf handelbare Finanzinstrumente. Es handelt sich um Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die FELS wealth und die Partner keinen Einfluss haben und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können (vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 8 BGB).

15. Mindestlaufzeit des Vertrags

Der Nutzungs- und Wertpapierdienstleistungsvertrag hat keine Mindestlaufzeit.

16. Vertragliche Kündigungsbedingungen und ggf. Vertragsstrafen

Der Kunde kann den Nutzungs- und Wertpapierdienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. FELS wealth kann den Nutzungs- und Wertpapierdienstleistungsvertrag jeweils unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Sowohl der Kunde als auch FELS wealth können den Nutzungs- und Wertpapierdienstleistungsvertrag jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt für FELS wealth insbesondere vor, wenn der Kunde entgegen Ziff. 7 dieses Abschnitts I. das beim Partner eingerichtete Depot- bzw. Wallet- und Verrechnungskonto bzw. Unterkonto nicht ausschließlich für die Ausführung von Handelsaufträgen verwendet, die über die Plattform vermittelt werden. Weiterhin liegt ein solcher wichtiger Grund für FELS wealth insbesondere vor, wenn der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Marktintegrität oder andere gesetzliche Vorschriften verstößt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalls entbehrlich (§ 323 Absatz 2 und Absatz 3 BGB). Unter bestimmten Voraussetzungen ist FELS wealth darüber hinaus berechtigt, das Konto des Kunden nach Maßgabe der AGB FELS zu sperren oder Vermittlungsaufträge abzulehnen.

Vertragsstrafen sind im Fall der Kündigung nicht vorgesehen.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Beziehungen zwischen dem Kunden und FELS wealth vor Abschluss des Nutzungs- und Wertpapierdienstleistungsvertrags sowie das Vertragsverhältnis und die gesamte Geschäftsbeziehung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für die Geschäftsverbindung mit Verbrauchern besteht keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.

18. Vertragssprache, Kommunikationsmittel und -sprache

Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden dem Kunden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags wird auf Deutsch geführt. Der Kunde kann FELS wealth unter der oben genannten Anschrift per Brief, telefonisch unter +49 6195 8103 992 sowie per E-Mail unter service@fels.finance erreichen.

19. Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen, die weder unter die Richtlinie 94/19/EU noch unter die Richtlinie 97/9/EG fallen

FELS wealth nimmt selbst keine Einlagen des Kunden entgegen. Dementsprechend bestehen seitens der FELS wealth weder ein Garantiefonds noch andere Entschädigungsregelungen. Für die Einlagensicherung seitens der Partner gelten die vertraglichen Regelungen und Hinweise der jeweiligen Partner. FELS wealth ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet.

Abschnitt II.

Widerrufsbelehrung

Abschnitt 1

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

FELS wealth GmbH

Dieselstraße 2
65779 Kelkheim

service@fels.finance

 

Abschnitt 2

Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen

Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:

  1. die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung;

  2. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde;

  3. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten;

  4. die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt;

  5. den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht

  6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;

  7. den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind;

  8. eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;

  9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;

  10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrundeliegende Vorschrift: § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

  11. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat;

  12. die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;

  13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt;

  14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;

  15. den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen.

  16. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die weder unter die gemäß der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 149; L 212 vom 18.7.2014, S. 47; L 309 vom 30.10.2014, S. 37) geschaffenen Einlagensicherungssysteme noch unter die gemäß der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger (ABl. L 84 vom 26.3.1997, S. 22) geschaffenen Anlegerentschädigungssysteme fallen.

 

Abschnitt 3

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Abschnitt III.

Kundeninformationen nach § 63 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz („WpHG“)

Die FELS wealth GmbH (nachfolgend auch "FELS wealth“, “Wertpapierdienstleistungsunternehmen" oder "wir/uns") stellt dem Kunden zur Erfüllung ihrer Kundeninformationspflichten gemäß § 63 Abs. 7 WpHG Informationen über FELS wealth selbst, die von FELS wealth erbrachten Dienstleistungen, die angebotenen Finanzinstrumente, über Ausführungsplätze und alle Kosten und Nebenkosten zur Verfügung.

  1. Allgemeine Informationen über die FELS wealth GmbH

a)    Identität des Wertpapierdienstleistungsunternehmens

Die über die Online-Plattform FELS (nachfolgend auch „Plattform") angebotenen Wertpapierdienstleistungen werden von FELS wealth erbracht. FELS wealth mit Sitz in Kelkheim (Taunus) ist ein Unternehmen der FELS Group GmbH und ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Königstein unter der Handelsregisternummer HRB 10236 eingetragen.

b)    Hauptgeschäftstätigkeit des Wertpapierdienstleistungsunternehmens

FELS wealth bietet über die Plattform FELS Wertpapierdienstleistungen in Form der Anlagevermittlung an. Anlagevermittlung ist die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten.

c)    Zuständige Aufsichtsbehörde

FELS wealth ist ein zugelassenes Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit der Erlaubnis zum Betreiben unter anderem der Anlagevermittlung, der Abschlussvermittlung und der Finanzportfolioverwaltung nach § 2 Abs. 2 WpIG und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin"), Marie-Curie-Str. 24–28, 60439 Frankfurt am Main und Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, und die Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Str. 14 14, 60431 Frankfurt am Main beaufsichtigt.

d)    Anschrift des Wertpapierdienstleistungsunternehmens und Angaben zur Kommunikation


FELS wealth GmbH
Dieselstraße 2
65779 Kelkheim

Telefon: +49 6195 8103 992
E-Mail: service@fels.finance
Internet: https://fels.finance

 

2. Vertragssprache, Kommunikationsmittel und -sprache

Die Vertragsbedingungen und Kundeninformationen nach § 63 Abs. 7 WpHG werden dem Kunden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt und die Kommunikation zwischen dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen und dem Kunden wird auf Deutsch geführt.

Der Kunde kann das Wertpapierdienstleistungsunternehmen unter der oben genannten Anschrift, Telefonnummer und E-Mail erreichen.  

Der Kunde kann Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten jedoch ausschließlich nach erfolgreicher Registrierung über die Plattform abgeben und damit insbesondere nicht schriftlich, per E-Mail oder telefonisch. Für die Orderaufgabe gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform FELS („AGB FELS“), die je nach in Anspruch genommenen Produkt jeweils anwendbaren Besonderen Geschäftsbedingungen, sowie die vertraglichen Bedingungen der jeweiligen Partner.

 

3. Kundeneinstufung

FELS wealth stuft alle FELS Kunden als Privatkunden ein. Privatkunden genießen das höchste Schutzniveau nach den Vorschriften des WpHG. Privatkunden haben grundsätzlich das Recht, generell oder für einzelne Geschäfte eine Einstufung als professioneller Kunden zu verlangen, womit eine Einschränkung des wertpapieraufsichtsrechtlichen Schutzniveaus verbunden ist. Im Rahmen von FELS erbringt FELS wealth jedoch ausschließlich Wertpapierdienstleistungen gegenüber Privatkunden.

 

4. Informationen über Dienstleistungen

FELS wealth erbringt über die Plattform zum einen beratungsfreies Geschäft in Form der Anlage- und Abschlussvermittlung. Dies bedeutet, dass sie vom Kunden vor Ordererteilung Informationen über dessen Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten einholt, um die Angemessenheit der Finanzinstrumente für den Kunden beurteilen zu können. FELS wealth wird den Kunden bei entsprechenden Kaufaufträgen auf eine möglicherweise fehlende Angemessenheit hinweisen und den Auftrag nur aufgrund einer erneuten ausdrücklichen Bestätigung des Kunden hin zur Ausführung an die depotführende Stelle bzw. das ausführende Verwahrungsinstitut weiterleiten.

FELS wealth erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.

5. Produktgenehmigungsverfahren

Die von FELS wealth angebotenen Finanzinstrumente haben zuvor ein Produktgenehmigungsverfahren durchlaufen. FELS wealth stellt auch den richtigen Umgang mit Interessenkonflikten sicher und trägt insbesondere dafür Sorge, dass die Gestaltung eines Finanzinstruments und seiner Merkmale keine negativen Auswirkungen auf die Kunden hat.

 

6. Zielmarkt

Für jedes Finanzinstrument im Sinne des WpHG ist FELS wealth zur Zielmarktbestimmung verpflichtet. Hierbei finden die Informationen des Herstellers des Finanzinstruments Berücksichtigung. Im beratungsfreien Geschäft prüft FELS wealth lediglich die Zielmarktkriterien Kundenkategorie und Kenntnisse und Erfahrungen.

 

7. Bedingungen für Wertpapiergeschäfte

Mit Beginn des Vertragsverhältnisses zwischen FELS wealth und dem Kunden gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Partner in der jeweils gültigen Fassung.

 

8. Mitteilungen über getätigte Geschäfte

Der Kunde erhält über jedes ausgeführte Geschäft von FELS wealth eine Abrechnung. Für Informationen zu den Auszügen über den Inhalt des Wertpapierdepots bzw. Wallets gelten die Bedingungen der jeweiligen Partner.

9. Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichte über die erbrachten Dienstleistungen

Der Kunde erhält einen jährlichen Kostenbericht ("ex post-Kostenreport"). Mit dem ex post-Kostenreport informiert FELS wealth den Kunden zusammenfassend über alle angefallenen Kosten im Zusammenhang mit dem erbrachten Wertpapier(-neben) dienstleistungen und den Finanzinstrumenten.

Ferner erhält der Kunde monatlich einen Bestandsbericht über verwahrte Finanzinstrumente („Vermögensstatusbericht“). Die Bewertung der Vermögenswerte erfolgt jeweils zu den an den Stichtagen der Vermögensstatusberichte verfügbaren aktuellen Kursen und Marktpreisen.

Des Weiteren erhält der Kunde eine gesonderte Mitteilung, wenn sich der Gesamtwert des verwalteten Vermögens im Vergleich zu dem im letzten Vermögensstatusbericht mitgeteilten Wert um 10% verringert sowie anschließend bei jedem Wertverlust in 10%-Schritten. Verluste sind realisierte Verluste und Buchverluste. Die Parteien vereinbaren, dass der Schwellenwert erst dann als überschritten anzusehen ist, wenn der FELS wealth sämtliche zur Bewertung des Gesamtportfolios benötigten Preis- bzw. Kursinformationen durch die die Partner oder durch einen sonstigen externen Kursdatenlieferanten zur Verfügung gestellt wurden und damit eine Berechnung des Gesamtwertes des verwalteten Vermögens sowie die anschließende Feststellung des Überschreitens der Verlustschwelle möglich ist. Verluste in Einzelwerten lösen eine Pflicht zur gesonderten Unterrichtung nicht aus, soweit nicht zugleich die in Satz 1 vorgesehene Schwelle von 10% für Verluste im Gesamtvermögen überschritten wird. Für den Handel mit Kryptowährungen erhält der Kunde einen monatlichen Rechnungsabschluss des Kryptoverwahrers über die Plattform.

10. Aufzeichnung von elektronischer Kommunikation

FELS wealth ist grundsätzlich dazu verpflichtet, sämtliche elektronische Kommunikation und Telefongespräche aufzuzeichnen, die zum Abschluss eines Geschäfts in Finanzinstrumenten oder zur Erteilung einer Kundenorder führen könnten. FELS wealth hat die telefonische Kommunikation mit dem Kunden, die zu einem Handelsauftrag führen könnte, ausgeschlossen.

FELS wealth wird die Aufzeichnungen der elektronischen Kommunikation für fünf Jahre, auf Anordnung der BaFin für sieben Jahre, aufbewahren und danach löschen oder vernichten. Der Kunde kann von FELS wealth bis zur Löschung oder Vernichtung jederzeit verlangen, dass ihm eine Kopie der Aufzeichnungen der elektronischen Kommunikation zur Verfügung gestellt wird. Ist der Kunde mit der Aufzeichnung der elektronischen Kommunikation nicht einverstanden, kann der Kunden gegenüber FELS wealth der Aufzeichnung widersprechen. In diesem Fall wird FELS wealth keine mittels elektronischer Kommunikation veranlassten Wertpapierdienstleistungen erbringen können, die sich auf die Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen beziehen.

 

11. Schutz des Kundenvermögens

FELS wealth ist nicht befugt, sich Besitz oder Eigentum an Vermögenswerten des Kunden zu verschaffen. Vermögenswerte des Kunden werden von dem vom Kunden beauftragten Verwahrungsinstitut verwahrt. Für Informationen zur Zugehörigkeit der jeweiligen Partner zu etwaigen Anlegerentschädigungs- oder Einlagensicherungssystemen muss sich der Kunde an die jeweiligen Partner wenden.

Die FELS wealth GmbH ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen („EdW“) zugeordnet. Die EdW leistet eine Entschädigung, wenn ein Wertpapierdienstleistungs-unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen, und die BaFin einen Entschädigungsfall festgestellt hat. Für diese Forderungen ist der Schutz auf 90% der Forderung des Anlegers aus Wertpapiergeschäften gegen FELS wealth GmbH begrenzt, maximal jedoch 20.000 Euro pro Anleger.

 

12. Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten

Informationen über den Umgang der FELS wealth mit Interessenkonflikten sind in Abschnitt IV. zu finden.

 

13. Informationen über den Umgang mit Zuwendungen

Informationen über den Umgang der FELS wealth mit Zuwendungen sind der „Erklärung über Zuwendungen[DD13] “ zu entnehmen. Zudem wird auf die Informationen über den Umgang der FELS wealth mit Interessenkonflikten in Abschnitt IV. verwiesen.

14. Informationen zu den Ausführungsgrundsätzen

FELS wealth ist dazu verpflichtet, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden zu erbringen. Informationen zu den Ausführungsgrundsätzen der FELS wealth sind in Abschnitt VI. zu finden.

 

15. Beschwerdeverfahren

Beschwerden können FELS wealth brieflich oder per E-Mail mitgeteilt werden. Weitergehende Informationen zur Einreichung einer Beschwerde und zum Beschwerdeverfahren sind auf der Website fels.finance zu finden.

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der FELS wealth besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) als Verbraucherschlichtungsstelle anzurufen.

Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet:
VuV-Schlichtungsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt

Der Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens und weitere Mitteilungen,
wie Stellungnahmen, Belege, Vertragsunterlagen oder andere Informationen können in
Textform oder per E-Mail an die Schlichtungsstelle (contact@vuv-ombudsstelle.de)
übermittelt werden. Näheres zur Zulässigkeit des Verfahrens regelt die „Verfahrensordnung für Verfahrensordnung der Ombudsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V., die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet abrufbar ist.

 

16. Informationen über Kosten und Nebenkosten

Angaben zu Kosten und Nebenkosten der von FELS wealth angebotenen Dienstleistungen enthält das Preis- und Leistungsverzeichnis der FELS wealth, sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen Partner. Zudem informiert die „Standardisierte Kostenaufstellung“ der FELS wealth (Abschnitt V.) auf der Basis von Standardbeispielen über die voraussichtlichen Kosten von Handelsaufträgen im Hinblick auf ausgewählte Finanzinstrumente.

Auf Verlangen des Kunden stellt FELS wealth diesem eine nach den einzelnen Posten aufgegliederte Kostenaufstellung zur Verfügung.

 

Abschnitt IV.

Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten

Interessenkonflikte können bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen nicht immer vermieden werden.

FELS wealth hat Vorkehrungen getroffen, um Interessenkonflikte bei der Erbringung der Anlage- und Abschlussvermittlung zu identifizieren, zu vermeiden und zu regeln.

Interessenkonflikte können insbesondere entstehen zwischen einerseits FELS wealth selbst einschließlich ihrer Geschäftsleitung, ihren Mitarbeitern, ihren ggf. vertraglich gebundenen Vermittlern und der mit ihr direkt oder indirekt durch Kontrolle verbundenen Personen und Unternehmen und andererseits ihren Kunden oder zwischen ihren Kunden untereinander.

Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:

  • durch die Gewährung von Zuwendungen, die von FELS wealth an Dritte gezahlt werden

  • bei der Gewährung von Zuwendungen an Mitarbeiter

  • aus Beziehungen der FELS wealth mit Emittenten von Finanzinstrumenten

  • durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind

  • aus persönlichen Beziehungen der Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen

  • bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten

  • aus dem eigenen Interesse der FELS wealth am Absatz von Finanzinstrumenten

  • durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern der FELS wealth und Gruppenunternehmen

FELS wealth hat, neben der Errichtung einer Compliance-Funktion, u. a. folgende organisatorische Maßnahmen getroffen, um Interessenkonflikte zu vermeiden oder zu regeln:

  • Regelung und Dokumentation im Hinblick auf den Umgang mit Zuwendungen

  • Weiterbildung/Schulungen der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter

  • Einrichtung von Vertrauensbereichen („Chinese Walls"), d. h. Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses, sowie Anwendung des Need-to-know-Prinzips

  • Führung von Sperr- und Watch-Listen

  • Mitarbeiter unterliegen einer Richtlinie zu persönlichen Geschäften

  • alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können oder die Insiderinformationen erhalten können, sind zur Offenlegung ihrer Geschäfte in Finanzinstrumenten verpflichtet

Die Gewährung von Zuwendungen legt FELS wealth ihren Kunden gegenüber offen. Insofern verweisen wir auch auf die Erklärung über Zuwendungen, die über die Website fels.finance abrufbar ist.

Sofern die organisatorischen Vorkehrungen nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen vermieden wird, legt FELS wealth ihren Kunden, bevor sie Geschäfte für diese durchführt, die allgemeine Art und die Herkunft von Interessenkonflikten und die zur Begrenzung des Risikos der Beeinträchtigung von Kundeninteressen unternommenen Schritte eindeutig offen.

Falls Sie weitergehende Informationen über unseren Umgang mit Interessenkonflikten wünschen, wenden Sie sich an unsere Compliance-Beauftragte unter compliance@fels-group.de.

Abschnitt V.

Standardisierte Kostenaufstellung

Allgemeine Erläuterungen

 

Die nachfolgende Übersicht weist beispielhaft die Kosten für einzelne Anlageformen aus. Es handelt sich um Schätzungen auf Grundlage der Annahme, dass die Anlage drei Jahre gehalten wird und keine Depot- bzw. Verwahrungsgebühren anfallen. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produktes abweichen. Die angegebenen Kosten entsprechen dem derzeit gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis der FELS wealth. Ausgegangen wird von einer Abwicklung in Euro und einer Sammelverwahrung der Finanzinstrumente.

Auswirkungen der Kosten auf die Wertentwicklung

Die ausgewiesenen Kosten reduzieren die individuelle Wertentwicklung Ihrer Anlage. Während der Haltedauer machen sich in der Regel vor allem die Einstiegs- und Ausstiegskosten bemerkbar. Diese fallen bei jeder Transaktion an. Damit führt eine hohe Handelsaktivität zu höheren Einstiegs- und Ausstiegskosten. Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr prozentual in gleicher Höhe an.

Produktkosten

Diese Kostenkategorie enthält alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument anfallen und vom Emittenten erhoben werden. Produktkosten sind bereits im Preis/Kurs des Finanzinstruments enthalten.

Dienstleistungskosten

Diese Kostenkategorie enthält alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Erbringung einer Wertpapier(neben)dienstleistung anfallen.

Fremdwährungskosten

Die Fremdwährungskosten zeigen die Kosten an, welche bei der Konvertierung einer Fremdwährung anfallen, wie z. B. bei Transaktionen in einer in US-Dollar notierten Aktie in Euro.

Sonstige Hinweise

Die dargestellten Kosten basieren auf dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis sowie den Konditionsvereinbarungen der FELS wealth. Die Produktkosten sind der ‚MiFID II Reference‘ vom “WM Datenservice” der Herausgebergemeinschaft WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG entnommen.

Vorliegende Beispiele unterliegen, sofern relevant, der Annahme einer einmaligen Ausführung ohne Teilausführungen. Bei Teilausführungen können handelsplatzabhängige Zusatzkosten entstehen. Es wird angenommen, dass der Kurs des Wertpapiers bei Kauf/Verkauf identisch ist.

Aufgrund der Beschränkung auf zwei Nachkommastellen können geringfügige Rundungsdifferenzen auftreten. Für die Berechnung wurde nicht auf die gerundeten Dezimalstellen zurückgegriffen.

In den aufgeführten Dienstleistungskosten sind nicht die Kosten Dritter enthalten, inklusive der Kosten, die der jeweilige Partner gegebenenfalls an den Kunden weiterreicht. In Abhängigkeit des jeweiligen Partners, des Geschäfts, des Ausführungsplatzes können Drittkosten, wie z.B. Verwahrungsgebühren, Stempelsteuer, SEC-Fee, Finanztransaktionssteuer und andere Kosten anfallen, auf deren Höhe und Gestaltung sowie Änderung FELS wealth keinen Einfluss hat.

Es gelten die entsprechenden Preis- und Leistungsverzeichnisse und Vereinbarungen des jeweiligen Verwahrungsinstituts

Individuell abzuführende Steuern wie Quellensteuer, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer etc. finden keine Berücksichtigung.

 

Abschnitt VI.

Informationen zu den Ausführungsgrundsätzen

  1. Einverständnis des Kunden

Der Kunde erklärt sich mit den folgenden Ausführungsgrundsätzen der FELS wealth einverstanden.

Nähere Erläuterungen zu den Ausführungsgrundsätzen können durch den Kunden via E-Mail an compliance@fels-group.de jederzeit angefordert werden.

2. Allgemeines

Diese Ausführungsgrundsätze sind für den Handel mit Wertpapiern im Sinne des WpHG einschlägig. Sie finden keine Anwendung auf den Handel mit auf der Plattform angebotenen Kryptowährungen, welche keine Wertpapiere im Sinne des WpHG sind.

FELS wealth ist als Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, sich um die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen zu bemühen.

FELS wealth führt im Rahmen der getätigten Wertpapierdienstleistungen die Aufträge zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten auf Rechnung des Kunden (nachfolgend: „Kundenorder“) nicht selbst aus, sondern leitet diese an das jeweilige ausführende Verwahrungsinstitut des Kunden zur Ausführung weiter. Die Verwahrungsinstitute können ggf. wiederum auf weitere Handelspartner als Intermediäre zurückgreifen.

Das Geschäftsmodell der FELS wealth sieht keine Weisung bezüglich der Ausführung seitens eines Kunden vor. Die ausführenden Verwahrungsinstitut sind angewiesen, an dem gemäß ihrer eigenen Ausführungsgrundsätze besten Ausführungsplatz die Kundenorder umzusetzen.

3. Bestmögliches Ergebnis und Auswahl der Verwahrungsinstitute  

FELS wealth trifft alle hinreichenden Maßnahmen, um für ihre Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Das bestmögliche Ergebnis wird anhand folgender Faktoren bestimmt:

  • Preis für das Finanzinstrument und sämtliche mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten (Gesamtentgelt)

  • Ausführungsgeschwindigkeit

  • Ausführungs- und Abwicklungswahrscheinlichkeit

  • Umfang und Art des Auftrages und sonstige für die Auftragsausführung relevanten Aspekte

FELS wealth bestimmt das bestmögliche Ergebnis vorrangig am Gesamtentgelt, da es sich bei den Kunden der FELS wealth ausschließlich um Privatkunden handelt. In Einzelfällen können ggf. auch die anderen Ausführungsfaktoren berücksichtigt werden.

FELS wealth kooperiert für die Plattform FELS aktuell mit dem folgenden Verwahrungsinstitut:

  • Tradevest Digital Assets GmbH, Doktorberg 26, 83471 Berchtesgaden.

Im Rahmen der Auswahl prüft FELS wealth die Ausführungsgrundsätze der jeweiligen Partner.

FELS wealth führt den Auftrag des Kunden nicht selbst aus, sondern leitet ihn unter Wahrung dieser Grundsätze an das jeweilige Verwahrungsinstitut des Kunden zur Ausführung an einem Ausführungsplatz weiter.

FELS wealth beauftragt die Verwahrungsinstitute mit der Ausführung der Kundenaufträge nach deren Ausführungsgrundsätzen zur Erreichung einer bestmöglichen Ausführung. FELS wealth prüft die Ausführungsgrundsätze der jeweiligen Verwahrungsinstitute sorgfältig und überwacht die Einhaltung der durch das ausführende Verwahrungsinstitut getroffenen Vorkehrungen zur bestmöglichen Auftragsausführung. Nur in Ausnahmefällen, wo sich für den Kunden eindeutig ein Vorteil in Bezug auf Ausführungspreis und / oder Ausführungswahrscheinlichkeit ergibt, wird gegebenenfalls dem Verwahrungsinstitut eine Weisung zur Ausführung an einem bestimmten Handelsplatz erteilt.

Weitergeleitete Aufträge können durch das Verwahrungsinstitut grundsätzlich an unterschiedlichen Ausführungsplätzen ausgeführt werden. Es werden keine auftragsgebundenen Weisungen des Kunden in Bezug auf den Ausführungsplatz entgegengenommen.

Eine Auftragsausführung außerhalb von börslichen Handelsplätzen (z.B. als direkter Handel mit dem Emittenten) ist möglich und der Kunde stimmt dieser Art der Auftragsausführung ausdrücklich zu. Bei der Auswahl zur Erreichung einer bestmöglichen Ausführung wird den Ausführungsplätzen Vorrang gegeben, welche ein geringeres Gesamtentgelt für den Kunden erwarten lassen. Bei einer außerbörslichen Ausführung ist der Kunde zusätzlich dem sogenannten Kontrahenten-Risiko (Ausfallrisiko eines professionellen Marktteilnehmers) ausgesetzt. Der Kunde kann jederzeit via E-Mail an compliance@fels-group.de weitere Informationen zu diesen Handelsplätzen und den Folgen dieser Ausführungsform anfordern.

4. Sonstiges  

Das Verwahrungsinstitut kann im Namen und auf Rechnung des Kunden Bruchteile an Wertpapieren erwerben oder veräußern. Es gelten die entsprechenden Bedingungen des  Verwahrungsinstituts.     

Außergewöhnliche Ereignisse, wie z.B. Systemausfälle oder Marktstörungen können in seltenen Fällen dazu führen, dass von diesen Ausführungsgrundsätzen abgewichen werden muss.  FELS wealth wird sich auch unter diesen Umständen um die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen bemühen.

 

5. Überprüfung der Ausführungsgrundsätze

FELS wealth überprüft die nach diesen Ausführungsgrundsätzen erfolgte Auswahl von Einrichtungen, an die FELS wealth eine Weiterleitung von Aufträgen vornimmt, mindestens jährlich, und insbesondere dann, wenn wesentliche Änderungen eintreten, die dazu führen könnten, dass die Ausführung nicht mehr gleichbleibend im bestmöglichen Interesse der Kunden gewährleistet ist.

FELS wealth überwacht die Wirksamkeit dieser Grundsätze regelmäßig. FELS wealth wird wesentliche Änderungen dieser Ausführungsgrundsätze unverzüglich mitteilen.

 

Abschnitt VII.

Informationen zu unserer Nachhaltigkeitspolitik gemäß Offenlegungsverordnung

(Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, VO (EU) 2019/2088)

  1. VORWORT ZUR OFFENLEGUNGSVERORDNUNG

Die Europäische Union hat sich mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zur Verfolgung der darin vereinbarten Klimaziele sowie einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Die dafür erforderlichen jährlichen Investitionen im dreistelligen Milliardenbetrag können nicht allein von staatlicher Seite aufgebracht werden. Die am 27. November 2019 in Kraft getretene Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, VO (EU) 2019/2088) ist ein Baustein, um mittels Erhöhung von Transparenz und Harmonisierung der Offenlegungsanforderungen im Finanzdienstleistungssektor Finanzmittelflüsse hin zu einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandfähigeren Entwicklung auszurichten.

2. „AGENDA 2030 – AUF DEM WEG IN EINE NACHHALTIGE ZUKUNFT“

In der Offenlegungsverordnung werden u.a. die Begriffe der „Nachhaltigkeitspräferenzen“, der „Nachhaltigkeits-faktoren“ und der „Nachhaltigkeitsrisiken“ definiert. Dabei wird überwiegend auf die Begriffsbestimmungen der Offenlegungsverordnung verwiesen.

Demnach sind Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, das wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. Aufgrund der Offenlegungsverordnung (VO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet.

3.     TRANSPARENZ DER VERGÜTUNGSPOLITIK IM ZUSAMMENHANG MIT DER BERÜCKSICHTIGUNG VON NACHHALTIGKEITSRISIKEN

Die Vergütungssysteme unseres Unternehmens stehen im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken. Sie sind auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet, die in der Geschäft- und Risikostrategie niedergelegt sind. Diese werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben in geeignete Vergütungsparameter übersetzt.

4. INFORMATIONEN ÜBER DIE ART UND WEISE DER EINBEZIEHUNG VON NACHHALTIGKEITSRISIKEN IN UNSEREN INVESTMENTENTSCHEIDUNGEN UND ANLAGEEMPFEHLUNGEN SOWIE AUF PRODUKTEBENE

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation, sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

Aus diesem Grund haben wir in unser Anlageuniversum keine Titel aufgenommen, deren Emittenten in den folgenden Branchen tätig sind: Produktion kontroverser Waffenproduktion, Tabakproduzenten. Wir haben ein umfangreiches Betriebsökologie-Programm aufgesetzt und unterstützen mit einem Teil unseres Gewinns zudem soziale Hilfs- und Umweltprojekte.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und / oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

Die Identifikation geeigneter Anlagen kann darin bestehen, dass wir für unsere Produktauswahl auf anerkannte Rating-Agenturen und andere anerkannte Informationsquellen zurückgreifen.

Unter der Voraussetzung, dass es gelingt, Unternehmen mit erhöhtem Risikopotenzial zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrestrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. Nachhaltigkeitsrisiken, die in dem oben beschriebenen Identifizierungsprozess nicht erkennbar sind, können sich erheblich stärker auf die Rendite auswirken.

5. ERKLÄRUNG ZUR BERÜCKSICHTIGUNG NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN AUF NACHHALTIGKEITSFAKTOREN

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Wertpapierdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen zu vermeiden.

Allerdings kann zurzeit eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken aufgrund aktuell noch teilweise rudimentärer Informationen durch viele Anbieter von Finanzinstrumenten lediglich bedingt erfolgen. Wir werden diesen Prozess aktiv verfolgen.

6. TRANSPARENZ BEI DER BEWERBUNG ÖKOLOGISCHER ODER SOZIALER MERKMALE UND BEI NACHHALTIGEN INVESTITIONEN

FELS wealth beabsichtigt nicht, mit ökologischen oder sozialen Merkmalen zu werben oder als nachhaltig deklarierte Investitionen zu vermarkten.